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Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und weitere  Rechtsquellen bilden die Handlungsgrundlage aller hoheitlicher Tätigkeiten im Brand- und Katastrophenschutz. Aufgrund des weiten Gefahrenabwehrhorziontes in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr existiert eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die den Bereich des Brand- und Katastrophenschutz direkt oder indirekt betreffen.

Grundsätzlich gilt zu berücksichtigen, dass die Gesetzgebungskompetenz im Brand- und Katastrophenschutz bei den Bundesländern angesiedelt ist. Für den Zivilschutz sowie weitere spezielle Bereiche liegt diese Kompetenz beim Bund.

Der überwiegende Teil der Vorschriften des Landes Brandenburg ist unter der landesweiten Vorschriftensuchmaschine Bravors zu finden. Im Folgenden ist eine Auswahl der bedeutsamsten Rechtsvorschriften aufgeführt.

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und weitere  Rechtsquellen bilden die Handlungsgrundlage aller hoheitlicher Tätigkeiten im Brand- und Katastrophenschutz. Aufgrund des weiten Gefahrenabwehrhorziontes in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr existiert eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die den Bereich des Brand- und Katastrophenschutz direkt oder indirekt betreffen.

Grundsätzlich gilt zu berücksichtigen, dass die Gesetzgebungskompetenz im Brand- und Katastrophenschutz bei den Bundesländern angesiedelt ist. Für den Zivilschutz sowie weitere spezielle Bereiche liegt diese Kompetenz beim Bund.

Der überwiegende Teil der Vorschriften des Landes Brandenburg ist unter der landesweiten Vorschriftensuchmaschine Bravors zu finden. Im Folgenden ist eine Auswahl der bedeutsamsten Rechtsvorschriften aufgeführt.