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Zeitwert- und Aussonderungsbegutachtung

Das Zeitwertgutachten dient u.a. dazu, die Gebührenrichtsätze für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen, integriert in der kommunalen Satzung, festlegen zu können. Die LSTE bewertet neben Einzelfahrzeugen auch alle Fahrzeuge der Feuerwehr einer kreisfreien Stadt, Verbandsgemeinde, amtsfreien Gemeinde oder eines Amtes und stellt neben den Einzelwerten auch den Gesamtwert gutachterlich fest.

Die Begutachtung auf Aussonderung legitimiert durch einen neutralen Gutachter die Aussonderung eines Feuerwehrfahrzeuges nach den Möglichkeiten Verkauf, Umsetzung zu einem anderen Träger oder Verschrottung. Das Aussonderungsgutachten und auch das Zeitwertgutachten ermöglichen den Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung rechtzeitig eine langfristige Investitionsplanung zur Ersatz- oder Neubeschaffung vornehmen zu können.

Zeitwert- und Aussonderungsbegutachtung

Das Zeitwertgutachten dient u.a. dazu, die Gebührenrichtsätze für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen, integriert in der kommunalen Satzung, festlegen zu können. Die LSTE bewertet neben Einzelfahrzeugen auch alle Fahrzeuge der Feuerwehr einer kreisfreien Stadt, Verbandsgemeinde, amtsfreien Gemeinde oder eines Amtes und stellt neben den Einzelwerten auch den Gesamtwert gutachterlich fest.

Die Begutachtung auf Aussonderung legitimiert durch einen neutralen Gutachter die Aussonderung eines Feuerwehrfahrzeuges nach den Möglichkeiten Verkauf, Umsetzung zu einem anderen Träger oder Verschrottung. Das Aussonderungsgutachten und auch das Zeitwertgutachten ermöglichen den Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung rechtzeitig eine langfristige Investitionsplanung zur Ersatz- oder Neubeschaffung vornehmen zu können.