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Aktuelle Stellenausschreibungen der LSTE und des Ministerium des Innern und für Kommunales






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© LSTE

Ausbilder im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

Voraussetzungen:

  • Befähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bzw. eine vergleichbare, abgeschlossene Ausbildung als Beschäftigter und eine erfolgreich abgeschlossene Gruppenführerausbildung (B3) bzw. die Bereitschaft zur Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
  • Erfahrungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie gründliche und vielseitige Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens

Zu besetzende Stellen sind auf der Internetseite der LSTE veröffentlicht. 

Voraussetzungen:

  • Befähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bzw. eine vergleichbare, abgeschlossene Ausbildung als Beschäftigter und eine erfolgreich abgeschlossene Gruppenführerausbildung (B3) bzw. die Bereitschaft zur Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
  • Erfahrungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie gründliche und vielseitige Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens

Zu besetzende Stellen sind auf der Internetseite der LSTE veröffentlicht. 

Lehrkraft im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Voraussetzungen:

  • Befähigung für den gehoben feuerwehrtechnischen Dienst bzw. eine vergleichbare, abgeschlossene Ausbildung als Beschäftigter
  • Erfahrungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie gründliche und vielseitige Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens

Zu besetzende Stellen sind auf der Internetseite der LSTE veröffentlicht. 

Voraussetzungen:

  • Befähigung für den gehoben feuerwehrtechnischen Dienst bzw. eine vergleichbare, abgeschlossene Ausbildung als Beschäftigter
  • Erfahrungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie gründliche und vielseitige Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens

Zu besetzende Stellen sind auf der Internetseite der LSTE veröffentlicht. 

Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Voraussetzungen
Sie verfügen über einen der folgenden Abschlüsse:

  • Abschluss eines Studiums in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung mit der Diplomprüfung an einer Fachhochschule
  • Bachelor-Abschluss nach einem mindestens dreijährigen Bachelor-Studium an einer Universität oder Fachhochschule
  • Diplomabschluss an einer Universität in einer für die Verwendung für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung
  • Masterabschluss in einer für die Verwendung für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung

Zu besetzende Stellen sind auf der Internetseite der LSTE veröffentlicht. 

Voraussetzungen
Sie verfügen über einen der folgenden Abschlüsse:

  • Abschluss eines Studiums in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung mit der Diplomprüfung an einer Fachhochschule
  • Bachelor-Abschluss nach einem mindestens dreijährigen Bachelor-Studium an einer Universität oder Fachhochschule
  • Diplomabschluss an einer Universität in einer für die Verwendung für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung
  • Masterabschluss in einer für die Verwendung für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung

Zu besetzende Stellen sind auf der Internetseite der LSTE veröffentlicht.