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Nutzungsentgelte der LSTE

Die LSTE erbringt unter anderem kostenpflichtige Leistungen für die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes vorwiegend des Landes Brandenburg, aber auch anderer Bundesländer.

Die Entgelte für die Nutzung der Lehr- und Ausbildungseinrichtung und des Familienhauses, für Wartungs- Reparatur- und Prüfleistungen, für Gutachten, für technische Abnahmen sowie für Sicherungseinsätze mit Dienst-Kfz im Land Brandenburg entnehmen Sie bitte aus der jeweils geltenden Nutzungsentgeltregelung.