Nutzungsentgelte der LSTE
Die LSTE erbringt unter anderem kostenpflichtige Leistungen für die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes vorwiegend des Landes Brandenburg, aber auch anderer Bundesländer.
Die Entgelte für die Nutzung der Lehr- und Ausbildungseinrichtung und des Familienhauses, für Wartungs- Reparatur- und Prüfleistungen, für Gutachten, für technische Abnahmen sowie für Sicherungseinsätze mit Dienst-Kfz im Land Brandenburg entnehmen Sie bitte aus der jeweils geltenden Nutzungsentgeltregelung.