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Jubiläumsprämien und Aufwandsersatz

Die Funktionsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg hängt in einem hohen Maße von dem freiwilligen Engagement der Bürger/ -innen in den Freiwilligen Feuerwehren und in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes ab.

Als Anerkennung dafür, hat die Landesregierung Brandenburg am 30.04.2019 rückwirkend zum 01.01.2019 das Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschalisiertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Brandenburgisches Prämien- und Ehrenzeichengesetz -  BbgPrämEhrG) neu erlassen.

Dies soll die langjährige ehrenamtliche aktive Dienstzeit in den Freiwilligen Feuerwehren, in den Einrichtungen des Katastrophenschutzes und beim Technischen Hilfswerk würdigen. Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) hat mit der Rechtsverordnung vom 16.05.2019 die Aufgaben der Gewährung von Jubiläumsprämien und Aufwandsersatz und die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste übertragen bekommen. Dafür wurde eine neue Arbeitsgruppe gebildet.

Für Ihre Fragen rund um das Thema Jubiläen und Aufwandsersatz stehen Ihnen die Mitarbeiter/ -innen der Arbeitsgruppe Jubiläen/ Aufwandsersatz der LSTE in Eisenhüttenstadt zur Verfügung.


Elektronische Antragstellung in Verwaltungssoftware PrämEhrG startet

Ab dem 14. November 2022 werden die Anträge für den Zuschuss zum Aufwandsersatz, die Medaille für Treue Dienste und die Jubiläumsprämien nach Prämien- und Ehrenzeichengesetz (PrämEhrG) in digitaler Form durch die Träger des Brandschutzes und die unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Brandenburg gestellt. Die webbasierten Verwaltungssoftware PrämEhrG ermöglicht das Unterzeichnen, Mitzeichnen und das Senden an die Bewilligungsbehörde.

Die Verwaltungssoftware PrämEhrG ist unter folgendem Link zu öffnen:

https://lste-amj.brandenburg.de/security/login