Toolbar-Menü

Technische Abnahme

Die Technische Abnahme von Neufahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes vor Übergabe an die Träger ist ein wesentlicher technischer Qualitätsbaustein des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes im Land Brandenburg. Per Runderlass III Nr. 15/1995 wurde der Technischen Einrichtung diese Aufgabe übertragen. Speziell  für die technische Abnahme von Fahrzeugen und medizinischen Geräten des Rettungsdienstes ist zudem der Runderlass III Nr. 71/1993 zu beachten.

Die fachliche Arbeit der mit der Landesabnahme beauftragten Sachverständigen gründet sich hauptsächlich auf Gesetze (z.B. die StVZO und FZV), auf die Bestimmungen einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften, auf Normen (z.B. DIN, DIN EN, EN) sowie die anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus wird während der Landesabnahme die Ausführung des vom Träger an den Aufbauhersteller/Lieferanten erteilten Auftrages auf Vollständigkeit und qualitative Ausführung kontrolliert.

Das Protokoll der Beanstandungen/ Mängel  wird nach Erstellung sofort per Mail an den Träger gesendet, so dass dieser in der Lage ist, -auch bei sehr kurzfristiger Übernahme seiner Technik,-  die Abstellung der Mängel zu kontrollieren.

Die Arbeit der Landesabnahme ist mit der Arbeit des Prüfdienstes insofern koordiniert, als dass der Prüfdienst innerhalb seiner zyklischen Prüfarbeit die Abstellung der Mängel anhand der Protokolle der Beanstandungen/Mängel einer Nachkontrolle unterzieht. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit der Sachverständigen  für das Land und damit für die Träger des Brandschutzdienstes als sehr wichtig einzustufen ist.

Hier einige Beispiele:

  • Abnahme von Neufahrzeugen des Brandschutzdienstes
  • Abnahme von Neufahrzeugen des Rettungsdienstes
  • Abnahme von gebrauchten Fahrzeugen des Brandschutzes
  • Fachtechnische Beratung in großer Themenbreite
  • Zeitwert- und Aussonderungsgutachten von Einzelfahrzeugen oder aller Brandschutzdienstfahrzeuge eines Trägers

Um sicherzustellen, dass die für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst beschafften Fahrzeuge und Geräte in einem einwandfreien Zustand und den Vorschriften entsprechend ausgeliefert werden, erfolgt eine umfassende technische Abnahme (Güteprüfung) beim jeweiligen Hersteller.

Dadurch können die Träger des Brandschutzes bzw. Rettungsdienstes sicher sein, verkehrstechnisch sichere, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende und mängelfreie Fahrzeuge zu übernehmen.

Weiterhin obliegt den Ingenieuren der technischen Abnahme die Erstellung von Aussonderungs- und Unfallgutachten sowie Wertermittlungen. Im Durchschnitt werden jährlich ca. 300 technische Abnahmen und Begutachtungen durchgeführt.

Technische Abnahme

Die Technische Abnahme von Neufahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes vor Übergabe an die Träger ist ein wesentlicher technischer Qualitätsbaustein des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes im Land Brandenburg. Per Runderlass III Nr. 15/1995 wurde der Technischen Einrichtung diese Aufgabe übertragen. Speziell  für die technische Abnahme von Fahrzeugen und medizinischen Geräten des Rettungsdienstes ist zudem der Runderlass III Nr. 71/1993 zu beachten.

Die fachliche Arbeit der mit der Landesabnahme beauftragten Sachverständigen gründet sich hauptsächlich auf Gesetze (z.B. die StVZO und FZV), auf die Bestimmungen einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften, auf Normen (z.B. DIN, DIN EN, EN) sowie die anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus wird während der Landesabnahme die Ausführung des vom Träger an den Aufbauhersteller/Lieferanten erteilten Auftrages auf Vollständigkeit und qualitative Ausführung kontrolliert.

Das Protokoll der Beanstandungen/ Mängel  wird nach Erstellung sofort per Mail an den Träger gesendet, so dass dieser in der Lage ist, -auch bei sehr kurzfristiger Übernahme seiner Technik,-  die Abstellung der Mängel zu kontrollieren.

Die Arbeit der Landesabnahme ist mit der Arbeit des Prüfdienstes insofern koordiniert, als dass der Prüfdienst innerhalb seiner zyklischen Prüfarbeit die Abstellung der Mängel anhand der Protokolle der Beanstandungen/Mängel einer Nachkontrolle unterzieht. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit der Sachverständigen  für das Land und damit für die Träger des Brandschutzdienstes als sehr wichtig einzustufen ist.

Hier einige Beispiele:

  • Abnahme von Neufahrzeugen des Brandschutzdienstes
  • Abnahme von Neufahrzeugen des Rettungsdienstes
  • Abnahme von gebrauchten Fahrzeugen des Brandschutzes
  • Fachtechnische Beratung in großer Themenbreite
  • Zeitwert- und Aussonderungsgutachten von Einzelfahrzeugen oder aller Brandschutzdienstfahrzeuge eines Trägers

Um sicherzustellen, dass die für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst beschafften Fahrzeuge und Geräte in einem einwandfreien Zustand und den Vorschriften entsprechend ausgeliefert werden, erfolgt eine umfassende technische Abnahme (Güteprüfung) beim jeweiligen Hersteller.

Dadurch können die Träger des Brandschutzes bzw. Rettungsdienstes sicher sein, verkehrstechnisch sichere, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende und mängelfreie Fahrzeuge zu übernehmen.

Weiterhin obliegt den Ingenieuren der technischen Abnahme die Erstellung von Aussonderungs- und Unfallgutachten sowie Wertermittlungen. Im Durchschnitt werden jährlich ca. 300 technische Abnahmen und Begutachtungen durchgeführt.