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Technische Beratung

Im Einzelnen sind hier besonders zu nennen:

  • Vorhalten von technischem Sachverstand zur Unterstützung des Innenministeriums und der Träger des Brand- und Katastrophenschutzes, Erarbeitung von technischen Landesrichtlinien,
  • Beteiligung an der Brandschutzforschung und an der Entwicklung neuer Fahrzeug- und Gerätetechnik, Mitarbeit bei der Normung im Feuerwehrwesen,
  • Erprobung neuer Technik auf Eignung für einen Einsatz im Land Brandenburg
  • (z. B. Waldbrandtanklöschfahrzeug Typ "Brandenburg"!)
  • Begutachtung und fachliche Stellungnahmen zu technischen Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes (Restwertfeststellung, Aussonderungsbegutachtung) sowie Verkehrsrecht.

Eine Ausnahmegenehmigung wird von der LSTE ausgestellt und auf schriftlichen Antrag bearbeitet. Sie wird notwendig, wenn bei Fahrzeugen und Ausrüstungen von der DIN bzw. EN abgewichen werden soll (Neubeschaffung/Umbau). Weiterhin ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn allgemein technische Sicherheitsprobleme im Umgang mit Fahrzeugen und Ausrüstungen der Feuerwehr auftreten.
Technische Richtlinien werden dann von der LSTE herausgegeben, wenn technische Probleme erkannt werden und wenn diese nicht von anderen Stellen geregelt werden.
Eine Beschaffungsberatung erfolgt zu einzelnen technischen Ausrüstungen und zu Einsatzfahrzeugen im Komplex. Dazu kann das Arbeitspapier (Konzeption) an die LSTE gesandt werden. Die LSTE vermittelt ihr vorhandenes Wissen an die Aufgabenträger und hilft u.a. Fehler bei Beschaffungen auf technischem Sektor zu vermeiden.

Technische Beratung

Im Einzelnen sind hier besonders zu nennen:

  • Vorhalten von technischem Sachverstand zur Unterstützung des Innenministeriums und der Träger des Brand- und Katastrophenschutzes, Erarbeitung von technischen Landesrichtlinien,
  • Beteiligung an der Brandschutzforschung und an der Entwicklung neuer Fahrzeug- und Gerätetechnik, Mitarbeit bei der Normung im Feuerwehrwesen,
  • Erprobung neuer Technik auf Eignung für einen Einsatz im Land Brandenburg
  • (z. B. Waldbrandtanklöschfahrzeug Typ "Brandenburg"!)
  • Begutachtung und fachliche Stellungnahmen zu technischen Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes (Restwertfeststellung, Aussonderungsbegutachtung) sowie Verkehrsrecht.

Eine Ausnahmegenehmigung wird von der LSTE ausgestellt und auf schriftlichen Antrag bearbeitet. Sie wird notwendig, wenn bei Fahrzeugen und Ausrüstungen von der DIN bzw. EN abgewichen werden soll (Neubeschaffung/Umbau). Weiterhin ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn allgemein technische Sicherheitsprobleme im Umgang mit Fahrzeugen und Ausrüstungen der Feuerwehr auftreten.
Technische Richtlinien werden dann von der LSTE herausgegeben, wenn technische Probleme erkannt werden und wenn diese nicht von anderen Stellen geregelt werden.
Eine Beschaffungsberatung erfolgt zu einzelnen technischen Ausrüstungen und zu Einsatzfahrzeugen im Komplex. Dazu kann das Arbeitspapier (Konzeption) an die LSTE gesandt werden. Die LSTE vermittelt ihr vorhandenes Wissen an die Aufgabenträger und hilft u.a. Fehler bei Beschaffungen auf technischem Sektor zu vermeiden.