Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- Leiter bzw. Stellv. einer FF in einem Amt, einer amtsfreien Gemeinde oder einer kreisangehörigen Stadt
- Beamte oder Angestellte des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
- Mitarbeiter von Verwaltungen, die mit der Erstellung einer AAO beauftragt sind
Teilnahmevoraussetzungen:
- Tätigkeit als Leiter bzw. als Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr
oder Tätigkeit als Sachbearbeiter Einsatzplanung (AAO)
Ausbildungsziel:
- Befähigung zum Erstellen einer Alarm- und Ausrückeordnung für den eigenen
Zuständigkeitsbereich
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung der AAO Bedeutung haben
- Analyse der örtlichen Grundlagen bei der Vorbereitung der AAO
- Inhalt und Gliederung einer AAO
- Berücksichtigung der Leitstellen bei der Erarbeitung der AAO
Bemerkungen:
Zusätzlich ist mitzubringen:
- eine bereits erstellte AAO des Einsatzbereiches
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.