Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder Technische Hilfeleistung
Lehrgangsart-Nr.:
067
Kurzbezeichnung:
F/H Fachspez. LG TH
Dauer:
2 Tage
Prüfungsart:
Seminar prüfungsfrei
Teilnehmerkreis:
Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr
- FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Technische Hilfeleistung" auf Gemeinde- oder
Kreisebene vorgesehen sind
Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Technische Hilfeleistung gem. FwDV 2, Ziffer 3.4
Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
Ausbildungsziel:
- Erwerb von fachlichen Grundlagen zur Ausbildung des Lehrganges "Technische Hilfeleistung"
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen, Unfallverhütungsvorschriften
- physikalische Grundlagen
- Geräte für die Technische Hilfeleistung
- Verkehrsabsicherung
- patientengerechte Rettung/vfdb-RL/AGBF
Bemerkungen:
Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr
- DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
- FwDV 1, 2, 3
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.