Lehrgangsbeschreibung
Luftkoordinator an Einsatzstellen
im Brand- und Katastrophenschutz
- Lehrgangsart-Nr.:
- 615
- Kurzbezeichnung:
- Luftkoordination
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- 1. Führungskräfte öffentl. Feuerwehren (FF/BF) oder im KatS mitwirkende Hilfsorganisationen
2. fliegendes Personal der BOS (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei des Landes BB ...) sowie boden-
gebundenes Verbindungspersonal
3. Bedienstete oder Beauftragte der unteren Katastrophenschutzbehörden
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
1. Zugführer gemäß FwDV 2 (Lehrgang Nr. 031) oder Laufbahnlehrgang für den gehob. feuerwehr-techn.
Dienst (Lehrgang Nr. 403) oder gleichwertige Führungsqualifikationen im KatS in Hilfsorganisationen
2. und 3. schriftl. Bestätigung zur Wahrnehmung von luftgebundenen, technisch-takt.sowie operativ-takt.
Tätigkeiten bzw. Maßnahmen durch entsendende BOS-Dienststelle o. untere KatS-behörde
- Ausbildungsziel:
- - spezieller Grundkompetenzerwerb zur Fachberatung der Einsatzleitung bzw. zum Leiten eines tätig-
keitsbezogenen Abschnittes "Luft" sowie zur Funktionsausübung als Ansprechp. für eingesetzte Luft-
einsatzmittel zur Gefahrenabwehr. Von der Ausübung von Führungsaufgaben (z. B. Abschnittsleitung
Luft) ist TN-Kreis nach 3. ohne einen entspr. Nachweis der vorausgesetzten Führungsqualifiikation
ausgenommen.
- Ausbildungsinhalte:
- Brandenburgisches Brand- u. Katastrophenschutzrecht, Luftfahrtrecht, spezielle Führungsmittel,
Führungseinheiten, Aufgaben des Luftkoordinators, allgemeiner u. spezieller Techn.-takt. Einsatzwert
von Luftfahrzeugen, Sicherheit bei Luftfahrzeugeinsatz, praktische Beurteilungen/Exkursion, Planbe-
sprechung
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Information 205-014 (mind. PSA 11 o. gleichwertig)
- FwDV 100, 800, 500 in gültiger Fassung
Während der Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.