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  • Bild: AT-Werkstatt TE Borkheide
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  • Bild: Kfz-Prüfung TE Borkheide
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Technische Betreuung

Die Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg verfügen über umfangreiche und heterogene technische Beladungen. Um sicherstellen, dass sowohl von den Fahrzeugen und deren Einbauten als auch von deren Beladung keine technischen Gefahren und Risiken bei der Inbetriebnahme ausgehen, überprüft und wartet die technische Betreuung diese Gegenstände. In einem interdisziplinär aufgestellten Team aus technischen Bediensteten werden vielfältige Serviceleistungen im Rahmen einer technischen Komplettbetreuung gewährleistet.

Eine wesentliche rechtliche Handlungsgrundlage stellt die Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes vom 15. Februar 1993 dar.

Technische Betreuung

Die Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg verfügen über umfangreiche und heterogene technische Beladungen. Um sicherstellen, dass sowohl von den Fahrzeugen und deren Einbauten als auch von deren Beladung keine technischen Gefahren und Risiken bei der Inbetriebnahme ausgehen, überprüft und wartet die technische Betreuung diese Gegenstände. In einem interdisziplinär aufgestellten Team aus technischen Bediensteten werden vielfältige Serviceleistungen im Rahmen einer technischen Komplettbetreuung gewährleistet.

Eine wesentliche rechtliche Handlungsgrundlage stellt die Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes vom 15. Februar 1993 dar.

  • Fahrzeug- und Gerätetechnik

    Zum Aufgabenbereich des Werkstattbereiches der Fahrzeugtechnik zählen insbesondere:

    • die gesetzlichen, verkehrsrechtlichen und UVV-Prüfungen an Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes,
    • die notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen,
    • die Leistungsüberprüfungen, Wartungen und Instandsetzungen von Feuerlöschkreiselpumpen.

    Das Aufgabenportfolio der Gerätewerkstatt umfasst unter anderem die Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von:

    •  Kleinlöschgeräten
    •  tragbaren Leitern,
    •  hydraulischen Hebern, Winden und Rettungsgeräten,
    •  Ausstattungsätzen der Dekontaminations- und Betreuungskomponenten.

    Zum Aufgabenbereich des Werkstattbereiches der Fahrzeugtechnik zählen insbesondere:

    • die gesetzlichen, verkehrsrechtlichen und UVV-Prüfungen an Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes,
    • die notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen,
    • die Leistungsüberprüfungen, Wartungen und Instandsetzungen von Feuerlöschkreiselpumpen.

    Das Aufgabenportfolio der Gerätewerkstatt umfasst unter anderem die Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von:

    •  Kleinlöschgeräten
    •  tragbaren Leitern,
    •  hydraulischen Hebern, Winden und Rettungsgeräten,
    •  Ausstattungsätzen der Dekontaminations- und Betreuungskomponenten.
  • Atemschutzgeräte, medizin./ medizintechn. Ausstattung

    Die Ausbildung aller Mitarbeitenden wird durch Schulungen und Sonderlehrgänge jederzeit auf den neuesten Stand gebracht.

    In diesem Bereich werden hauptsächlich Serviceleistungen in der Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von folgenden Komponenten erbracht:

    • Atemschutzgeräte,
    • Druckminderern und Lungenautomaten,
    • Chemikalienschutzanzügen.

    Zum Servicepaket gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene innere Untersuchung und Druckprüfung von Atemluftgeräteflaschen, welche in Zusammenarbeit mit dem TÜV durchgeführt wird. Die dazu erforderlichen vorbereitenden Arbeiten sowie die Wiederinbetriebnahme der Geräte gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.

    Auch die Instandsetzung der Flaschenventile ist Bestandteil der Arbeiten. Schließlich werden in dieser Werkstatt auch technische Druckminderer, Armaturen und Steuerorgane für Lufthebetechnik sowie die Fachausstattung der Katastrophenschutzfahrzeuge überprüft und instandgesetzt.

    Die Atemschutzwerkstatt steht den Feuerwehrtechnischen Zentren, den Berufsfeuerwehren, dem THW und  dem Technischen Dienst der Polizei im Bereich Atemschutz  beratend zur Seite.

    Die Ausbildung aller Mitarbeitenden wird durch Schulungen und Sonderlehrgänge jederzeit auf den neuesten Stand gebracht.

    In diesem Bereich werden hauptsächlich Serviceleistungen in der Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von folgenden Komponenten erbracht:

    • Atemschutzgeräte,
    • Druckminderern und Lungenautomaten,
    • Chemikalienschutzanzügen.

    Zum Servicepaket gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene innere Untersuchung und Druckprüfung von Atemluftgeräteflaschen, welche in Zusammenarbeit mit dem TÜV durchgeführt wird. Die dazu erforderlichen vorbereitenden Arbeiten sowie die Wiederinbetriebnahme der Geräte gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.

    Auch die Instandsetzung der Flaschenventile ist Bestandteil der Arbeiten. Schließlich werden in dieser Werkstatt auch technische Druckminderer, Armaturen und Steuerorgane für Lufthebetechnik sowie die Fachausstattung der Katastrophenschutzfahrzeuge überprüft und instandgesetzt.

    Die Atemschutzwerkstatt steht den Feuerwehrtechnischen Zentren, den Berufsfeuerwehren, dem THW und  dem Technischen Dienst der Polizei im Bereich Atemschutz  beratend zur Seite.

  • Kommunikationstechnik, Mess- und Detektionsgeräte

    In diesem Servicebereich werden folgende Leistungen erbracht:

    • Programmierung, Überprüfung und Instandsetzung von Funkgerätetechnik sowie digitalen Meldeempfängern,
    • Überprüfung und Instandsetzung von Ex-geschützten Inspektions- und Handweitleuchten,
    • Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von Spezialmess- und Detektionstechnik zur CBRN-Gefahrenabwehr.

    Insbesondere die technische Betreuung der ABC-ErkKW des Bundes wird mit einem hohen Niveau sichergestellt.

    In diesem Servicebereich werden folgende Leistungen erbracht:

    • Programmierung, Überprüfung und Instandsetzung von Funkgerätetechnik sowie digitalen Meldeempfängern,
    • Überprüfung und Instandsetzung von Ex-geschützten Inspektions- und Handweitleuchten,
    • Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von Spezialmess- und Detektionstechnik zur CBRN-Gefahrenabwehr.

    Insbesondere die technische Betreuung der ABC-ErkKW des Bundes wird mit einem hohen Niveau sichergestellt.

  • Funktions- und Sicherheitstechnische Prüfung

    Der Prüfdienst der LSTE arbeitet auf der Grundlage der

    Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes.

    Die fachspezifische Arbeit der im Prüfdienst zusammengefassten Sachkundigen richtet sich nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, hier vordergründig nach den Bestimmungen des DGUV Grundsatzes 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“, anderen DGUV-Publikationen, den Herstellerbestimmungen, den verschiedenen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Laufe der langjährigen Tätigkeiten haben sich bei den Mitarbeitenden umfassende Fach- und Sachkenntnisse durch Aus- und Fortbildung bei den Herstellern der Technik entwickelt, die ständig auf dem erforderlichen aktuellen Stand gehalten werden.

    Der Prüfdienst versteht sich nicht als Kontrollorgan, sondern als ein Instrument zur Unterstützung der Verantwortlichen in den Verwaltungen und in den Feuerwehren zur Gewährleistung der gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards an der technischen Ausrüstung gemäß der o. a. Verwaltungsvorschrift.

    Die Prüfungen werden primär vor Ort bei den Aufgabenträgern durchgeführt. In den dazugehörigen Prüfprotokollen erfolgt eine Dokumentation der Ergebnisse gemeinsam mit einer Bewertung der Einsatzbereitschaft. Die Prüfergebnisse haben für den jeweiligen Aufgabenträger teils hinweisenden, teils aber auch rechtlich bindenden Charakter. Neben den technischen Prüfungen werden als erweitertes Aufgabenspektrum auch kleinere Instandsetzungen von den Sachkundigen organisiert und durchgeführt. Darüber hinaus erhalten die Angehörigen der Feuerwehren von den Mitarbeitenden des Prüfdienstes fachliche Hinweise zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Umgang mit der Technik.

    Je zwei Sachkundige besetzen einen Prüfwagen. Von einer Besatzung werden fest zugeordnete Landkreise sowie kreisfreie Städte im Land Brandenburg betreut. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Sachkundigen auch in anderen Bundesländern zum Einsatz kommen. Durch zeitgemäße Kommunikationsmittel ist die Besatzung stetig erreichbar.

    Beispiele von Überprüfungen an:

    • allen Einsatzfahrzeugen des Brandschutzes
    • sämtlichen Arten von Hubrettungsfahrzeugen
    • hydraulischen Rettungsgeräte
    • handbetriebenen und maschinellen Zugeinrichtungen
    • pneumatischer Hebetechnik von 1,0 bar bis 12 bar sowie Dichtkissen
    • Sprungrettungsausrüstung
    • Feuerlöschkreiselpumpen

    Der Prüfdienst der LSTE arbeitet auf der Grundlage der

    Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes.

    Die fachspezifische Arbeit der im Prüfdienst zusammengefassten Sachkundigen richtet sich nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, hier vordergründig nach den Bestimmungen des DGUV Grundsatzes 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“, anderen DGUV-Publikationen, den Herstellerbestimmungen, den verschiedenen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Laufe der langjährigen Tätigkeiten haben sich bei den Mitarbeitenden umfassende Fach- und Sachkenntnisse durch Aus- und Fortbildung bei den Herstellern der Technik entwickelt, die ständig auf dem erforderlichen aktuellen Stand gehalten werden.

    Der Prüfdienst versteht sich nicht als Kontrollorgan, sondern als ein Instrument zur Unterstützung der Verantwortlichen in den Verwaltungen und in den Feuerwehren zur Gewährleistung der gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards an der technischen Ausrüstung gemäß der o. a. Verwaltungsvorschrift.

    Die Prüfungen werden primär vor Ort bei den Aufgabenträgern durchgeführt. In den dazugehörigen Prüfprotokollen erfolgt eine Dokumentation der Ergebnisse gemeinsam mit einer Bewertung der Einsatzbereitschaft. Die Prüfergebnisse haben für den jeweiligen Aufgabenträger teils hinweisenden, teils aber auch rechtlich bindenden Charakter. Neben den technischen Prüfungen werden als erweitertes Aufgabenspektrum auch kleinere Instandsetzungen von den Sachkundigen organisiert und durchgeführt. Darüber hinaus erhalten die Angehörigen der Feuerwehren von den Mitarbeitenden des Prüfdienstes fachliche Hinweise zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Umgang mit der Technik.

    Je zwei Sachkundige besetzen einen Prüfwagen. Von einer Besatzung werden fest zugeordnete Landkreise sowie kreisfreie Städte im Land Brandenburg betreut. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Sachkundigen auch in anderen Bundesländern zum Einsatz kommen. Durch zeitgemäße Kommunikationsmittel ist die Besatzung stetig erreichbar.

    Beispiele von Überprüfungen an:

    • allen Einsatzfahrzeugen des Brandschutzes
    • sämtlichen Arten von Hubrettungsfahrzeugen
    • hydraulischen Rettungsgeräte
    • handbetriebenen und maschinellen Zugeinrichtungen
    • pneumatischer Hebetechnik von 1,0 bar bis 12 bar sowie Dichtkissen
    • Sprungrettungsausrüstung
    • Feuerlöschkreiselpumpen