Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder für Maschinisten
Lehrgangsart-Nr.:
063
Kurzbezeichnung:
F/H Fachspez. LG Ma
Dauer:
2 Tage
Prüfungsart:
S
Teilnehmerkreis:
Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr
- FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Maschinisten" auf Gemeinde- oder Kreisebene
vorgesehen sind
Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Maschinisten gem. FwDV 2, Ziffer 3.3
Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
Ausbildungsziel:
- Erwerb von fachlichen Grundlagen zum Ausbilden von Maschinisten
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen, Unfallverhütungsvorschriften
- Aufgaben, Zuständigkeiten des Maschinisten
- Feuerwehrpumpen
- kraftbetriebene und sonstige Geräte
- Normung und Regeln der Technik
- Trinkwasserschutz
Bemerkungen:
Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr
- DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
- FwDV 1, 2, 3
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.