-
011 - Verbandsführer
Verbandsführer
- Lehrgangsart-Nr.:
- 011
- Kurzbezeichnung:
- F/H VI
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- Führungskräfte, die gemäß TVFF die Verbandsführerausbildung zu absolvieren haben
- Führungskräfte von KatS-Einheiten bzw. Katastrophenschutzstäben (Stabsmodell S1-S6) oder
Führungsstäben
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Zugführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 031) oder
Tätigkeit im gehobenen bzw. höheren feuerwehrtechnischen Dienst
- vergleichbar abgeschlossene Führungsausbildung im Katastrophenschutz (z. B. AkNZ,
Ausbildungseinrichtungen der HIOS, ...)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C)
- Befähigung zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.3
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 100
- wetterangepasste Kleidung, da Teile der Ausbildung auch im Außenbereich stattfinden
-
019 - Kreisbrandmeister
und Leiter der Berufsfeuerwehren
Kreisbrandmeister
und Leiter der Berufsfeuerwehren
- Lehrgangsart-Nr.:
- 019
- Kurzbezeichnung:
- Sem. KBM Fortb.
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - Kreisbrandmeister bzw. als stellv. Kreisbrandmeister
- Leiter einer Berufsfeuerwehr bzw. als Stellvertreter
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - Tätigkeit als Kreisbrandmeister bzw. als stellv. Kreisbrandmeister
- Tätigkeit als Leiter einer Berufsfeuerwehr bzw. als Stellvertreter
- Ausbildungsziel:
- - Information über Entwicklungen im Feuerwehrwesen, veränderte gesetzliche Grundlagen,
Anwendung von Dienstvorschriften usw.
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der Landesfeuerwehrschule Brandenburg
-
020 - Leiter einer
Freiwilligen Feuerwehr
Leiter einer
Freiwilligen Feuerwehr
- Lehrgangsart-Nr.:
- 020
- Kurzbezeichnung:
- F V
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr
- Leiter bzw. Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr in einem Amt, einer amtsfreien
Gemeinde oder einer kreisangehörigen Stadt bzw. dafür vorgesehen ist
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Zugführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 031)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.6
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- aktuelle Feuerwehrdienstvorschriften
- BbgBKG sowie Verwaltungsvorschrift BbgBKG
- TVFF
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
025 - Erstellen einer
Alarm- und Ausrückeordnung
Erstellen einer
Alarm- und Ausrückeordnung
- Lehrgangsart-Nr.:
- 025
- Kurzbezeichnung:
- F/H AAO
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- Leiter bzw. Stellv. einer FF in einem Amt, einer amtsfreien Gemeinde oder einer kreisangehörigen Stadt
- Beamte oder Angestellte des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
- Mitarbeiter von Verwaltungen, die mit der Erstellung einer AAO beauftragt sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - Tätigkeit als Leiter bzw. als Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr
oder Tätigkeit als Sachbearbeiter Einsatzplanung (AAO)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Erstellen einer Alarm- und Ausrückeordnung für den eigenen
Zuständigkeitsbereich
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung der AAO Bedeutung haben
- Analyse der örtlichen Grundlagen bei der Vorbereitung der AAO
- Inhalt und Gliederung einer AAO
- Berücksichtigung der Leitstellen bei der Erarbeitung der AAO
- Bemerkungen:
- Zusätzlich ist mitzubringen:
- eine bereits erstellte AAO des Einsatzbereiches
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
026 - Führungshilfspersonal
Führungshilfspersonal
- Lehrgangsart-Nr.:
- 026
- Kurzbezeichnung:
- F/H Führ.hilfspers.
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
sowie Mitarbeiter von Katastrophenschutzstäben (Stabsmodell S1-S6) oder Führungsstäben
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer (Lehrgang Nr. 040 oder 041 bzw. Nr. 402) oder
vergleichbar abgeschlossene Führungsausbildung im Katastrophenschutz (z. B. AkNZ,
Ausbildungseinrichtungen der HIOS, ...) oder berufene Mitarbeiter in Katastrophenschutzstäben
(Stabsmodell S1-S6) oder Führungsstäben
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur Tätigkeit als Sichter, Lagekartenführer und Einsatztagebuchführer in einer
stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung
- Ausbildungsinhalte:
- - Arbeitsweise einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung
- Führung einer Lagekarte
- Führung eines Einsatztagebuches
- Aufgaben und Tätigkeit eines Sichters
- Bemerkungen:
- Zusätzlich ist mitzubringen:
- FwDV 100
Für Angehörige der öffentlichen Feuerwehren gilt das Tragen von Dienstkleidung im Lehrgang.
-
031 - Zugführer
für ehrenamtliche Angehörige
einer Freiwilligen Feuerwehr
Zugführer
für ehrenamtliche Angehörige
einer Freiwilligen Feuerwehr
- Lehrgangsart-Nr.:
- 031
- Kurzbezeichnung:
- F IV
- Dauer:
- 10 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die zur Führungsfunktion ab Ebene Zugführer
vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines
Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.2
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 3, 7, 10, 100, 500
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
039 - Ortswehrführer
in einer Freiwilligen Feuerwehr
Ortswehrführer
in einer Freiwilligen Feuerwehr
- Lehrgangsart-Nr.:
- 039
- Kurzbezeichnung:
- F Ortswf.
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr
- FM (SB) der Freiwilligen Feuerwehr, die als Ortswehrführer (SB) oder Stellvertreter (SB) in einer amts-
angehörigen Gemeinde, amtsfreien Gemeinde oder kreisfreien Stadt berufen bzw. dafür vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Führen einer Ortsfeuerwehr oder einer vergleichbaren Feuerwehreinheit
- Ausbildungsinhalte:
- - Menschenführung
- Einsatz- und Verwaltungsrecht
- Presse und Medienarbeit
- Grundzüge Haushaltswesen
- Ausbildung in den Ortsfeuerwehren
- Dienstplanung in den Ortsfeuerwehren
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 2, 3, 7, 10, 100
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
041 - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige
einer Freiwilligen Feuerwehr
Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige
einer Freiwilligen Feuerwehr
- Lehrgangsart-Nr.:
- 041
- Kurzbezeichnung:
- F III
- Dauer:
- 10 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr
- Truppführer einer Freiwilligen Feuerwehr
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2
- mindestens 5 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, davon mindestens 1 Jahr als Truppführer
- Sprechfunker gem. FwDV 2, Ziffer 3.1
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische
Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.1
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
042 - Fortbildung für Gruppenführer
der Freiwilligen Feuerwehr
Fortbildung für Gruppenführer
der Freiwilligen Feuerwehr
- Lehrgangsart-Nr.:
- 042
- Kurzbezeichnung:
- Sem. F III Fortb .
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr
- Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041),
der wenigstens 5 Jahre zurückliegt
- Ausbildungsziel:
- - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse
- Vermittlung von Entwicklungen in Bereichen des Brandschutzes für Gruppenführer
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen
- Einsatztaktik (Planspiel)
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Menschenführung
- aktuelle Themen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
044 - Fortbildung für Wehrführer und
Ortswehrführer
Fortbildung für Wehrführer und
Ortswehrführer
- Lehrgangsart-Nr.:
- 044
- Kurzbezeichnung:
- Fortb.Wehrf./Ortswf.
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die als Orts-, Gemeinde-, Amts- oder Stadtwehrführer
tätig sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Ortswehrführer in einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 039) oder Leiter einer Freiwilligen
Feuerwehr (Lehrgang Nr. 020), der wenigstens 5 Jahre zurückliegt
- Ausbildungsziel:
- - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse
- Vermittlung von Entwicklungen in Bereichen des Brandschutzes für Wehr- und Ortswehrführer
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen
- Umgang mit Medien
- Menschenführung
- aktuelle Themen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
045 - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige
einer Freiwilligen Feuerwehr
- 4 Wochen Online und 1 Woche Präsenz -
Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige
einer Freiwilligen Feuerwehr
- 4 Wochen Online und 1 Woche Präsenz -
- Lehrgangsart-Nr.:
- 045
- Kurzbezeichnung:
- e-F III
- Dauer:
- 50 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr
- Truppführer einer Freiwilligen Feuerwehr
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2
- mindestens 5 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, davon mindestens 1 Jahr als Truppführer
- Sprechfunker gem. FwDV 2, Ziffer 3.1
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische
Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.1
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen sowie weitere Informationen:
1. bis 4. Woche - Onlinephase mit privatem Internetzugang, Ausbildungszeit eigenständig wählbar
- Erhalt Zugangsdaten am Freitag vor Lg.-beginn, Freischaltung bei Lg.-beginn 08.00 Uhr
5. Woche - Präsenzwoche an der LSTE Eisenhüttenstadt
- persönl.Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49, FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500
Für die Onlinezeit erfolgt keine Erstattung von Auslagenersatz, Verdienstausfall bzw. Fahrkosten.
-
063 - Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder für Maschinisten
Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder für Maschinisten
- Lehrgangsart-Nr.:
- 063
- Kurzbezeichnung:
- F/H Fachspez. LG Ma
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr
- FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Maschinisten" auf Gemeinde- oder Kreisebene
vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Maschinisten gem. FwDV 2, Ziffer 3.3
Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb von fachlichen Grundlagen zum Ausbilden von Maschinisten
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen, Unfallverhütungsvorschriften
- Aufgaben, Zuständigkeiten des Maschinisten
- Feuerwehrpumpen
- kraftbetriebene und sonstige Geräte
- Normung und Regeln der Technik
- Trinkwasserschutz
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr
- DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
- FwDV 1, 2, 3
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.
-
064 - Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger
Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger
- Lehrgangsart-Nr.:
- 064
- Kurzbezeichnung:
- F/H Fachspez. LG Agt
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr
- FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" auf Gemeinde- oder
Kreisebene vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2
- Ausbilder in der Feuerwehr (Lehrgang Nr. 100) gem. FwDV 2, Ziffer 4.7 oder
Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402)
Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb von fachlichen Grundlagen zum Ausbilden von Atemschutzgeräteträgern
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2 und FwDV 7
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 2, 7
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.
-
067 - Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder Technische Hilfeleistung
Fachspezifischer Lehrgang
für Ausbilder/Kreisausbilder Technische Hilfeleistung
- Lehrgangsart-Nr.:
- 067
- Kurzbezeichnung:
- F/H Fachspez. LG TH
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr
- FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Technische Hilfeleistung" auf Gemeinde- oder
Kreisebene vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Technische Hilfeleistung gem. FwDV 2, Ziffer 3.4
Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb von fachlichen Grundlagen zur Ausbildung des Lehrganges "Technische Hilfeleistung"
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen, Unfallverhütungsvorschriften
- physikalische Grundlagen
- Geräte für die Technische Hilfeleistung
- Verkehrsabsicherung
- patientengerechte Rettung/vfdb-RL/AGBF
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr
- DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
- FwDV 1, 2, 3
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.
-
078 - Sachbearbeiter des
Vorbeugenden Brandschutzes
Sachbearbeiter des
Vorbeugenden Brandschutzes
- Lehrgangsart-Nr.:
- 078
- Kurzbezeichnung:
- H VB Sem. Fortb.
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - Sachbearbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes der Brandschutzdienststellen und
der Werkfeuerwehren
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Lehrgang Nr. 403) oder
Ingenieur für Brandschutz
- Ausbildungsziel:
- - Fortbildung im vorbeugenden Brandschutz
- Ausbildungsinhalte:
- - rechtliche Grundlagen (BS-Recht, Baurecht, Verwaltungsrecht)
- brandschutztechnische Anlagen, Weiterentwicklungen, Neuentwicklungen
- bautechnische Probleme
- Bemerkungen:
- Das Seminar ist kostenpflichtig.
-
100 - Ausbilder in der Feuerwehr
Ausbilder in der Feuerwehr
- Lehrgangsart-Nr.:
- 100
- Kurzbezeichnung:
- F/H Kr. Ausb.
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.7
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 2
- eigene Ausbildungsunterlagen und Hilfsmittel (z. B. Notebook)
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
104 - Kreisausbilder
Atemschutzgeräteträger
Kreisausbilder
Atemschutzgeräteträger
- Lehrgangsart-Nr.:
- 104
- Kurzbezeichnung:
- F/H Kr. Agt.
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (Lehrgang Nr. 41 bzw. Nr. 402)
- oder Gruppenführerausbildung der ehemaligen DDR plus Ergänzungsausbildung (Lehrgang Nr. 40)
- Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- erfolgreicher Abschluss eines Atemschutzgeräteträgerlehrganges gem. FwDV 2, Ziffer 3.2
- erfolgreicher Abschluss eines Atemschutzgerätewartlehrganges gem. FwDV 2, Ziffer 3.9
(Lehrgang Nr. 130)
- erfolgreicher Abschluss des Fachlehrganges zum Kreisausbilder Ausbildungslehre (Lehrgang Nr. 100)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung
von Atemschutzgeräteträgern
- Ausbildungsinhalte:
- - Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Musterausbildungsplan entsprechend FwDV 2, Ziffer 4.7
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach GUV-V C 53 - UVV Feuerwehren
- FwDV 2, 7
-
105 - Kreisausbilder ABC
Kreisausbilder ABC
- Lehrgangsart-Nr.:
- 105
- Kurzbezeichnung:
- F/H Kr. ABC
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer (Lehrgang Nr. 040 oder 041 bzw. 402)
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- Ausbilder in der Feuerwehr (Lehrgang Nr. 100) gem. FwDV 2, Ziffer 4.7
- Führen im ABC-Einsatz (Lehrgang Nr. 716) gem. FwDV 2, Ziffer 4.5
- Ausbildungsziel:
- Der Lehrgangsteilnehmer kann Fachkenntnisse in der ABC-Ausbildung vermitteln.
Er ist in der Lage, eine praktische Ausbildung durchzuführen.
- Ausbildungsinhalte:
- - Planung und Durchführung der praktischen und theoretischen Ausbildung auf dem Gebiet
der ABC-Gefahren im Bereich der Feuerwehren
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sollten mitgebracht werden:
- Feuerwehrdienstkleidung
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- FwDV 7, 500
-
107 - Kreisausbilder
Technische Hilfeleistung
Kreisausbilder
Technische Hilfeleistung
- Lehrgangsart-Nr.:
- 107
- Kurzbezeichnung:
- F/H Kr. TH
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (Lehrgang Nr. 41 bzw. Nr. 402)
- Gruppenführerausbildung der ehemaligen DDR plus Ergänzungsausbildung (Lehrgang Nr. 40)
- erfolgreich abgeschlossene Sonderausbildung Technische Hilfeleistung - Grundtätigkeiten
(Lehrgang Nr. 170)
- erfolgreicher Abschluss des Fachlehrganges zum Kreisausbilder Ausbildungslehre (Lehrgang Nr. 100)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung der theoretischen und praktischen
Ausbildung in der Technischen Hilfeleistung
- Ausbildungsinhalte:
- - Vertiefung von Fachkenntnissen in der Technischen Hilfeleistung
- Befähigung zur Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte der Technischen
Hilfeleistung entsprechend den Grundtätigkeiten
- Unfallverhütung
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach GUV-V C 53 - UVV Feuerwehr
- Feuerwehrsicherheitsgurt, Augen- und Gesichtsschutz
- FwDV 1, 3
- GUV-V C 53 - UVV Feuerwehr
-
129 - Verantwortliche im Atemschutz
Verantwortliche im Atemschutz
- Lehrgangsart-Nr.:
- 129
- Kurzbezeichnung:
- F/H Sem. Verantw. AT
- Dauer:
- 1 Tag
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die vom Leiter Atemschutz Beauftragte
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gerätewart für feuerwehrtechnische Ausrüstung (Lehrgang Nr. 135) oder als Beauftragter eingesetzt
bzw. vorgesehen.
Dieses Seminar ist n i c h t für Teilnehmer mit abgeschlossenem Atemschutzgerätewartlehrgang
(Lehrgang Nr. 130) gem. FwDV 2, Ziffer 3.9 vorgesehen.
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb von Kenntnissen zur Prüfung der Einsatzbereitschaft und Prüffristen von Atemschutzgeräten
- Ausbildungsinhalte:
- - FwDV 7, Punkt 4 und 8
- DGUV-Information 205-013
- Bemerkungen:
- Zusätzlich ist mitzubringen:
- FwDV 7
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
Das Seminar ist keine Fortbildungsveranstaltung für Atemschutzgerätewarte.
Es ersetzt nicht die Qualifizierung zum Atemschutzgerätewart!
-
130 - Atemschutzgerätewarte und
Gerätewarte gasdichter Chemikalienschutzanzüge
Atemschutzgerätewarte und
Gerätewarte gasdichter Chemikalienschutzanzüge
- Lehrgangsart-Nr.:
- 130
- Kurzbezeichnung:
- F/H AGW
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Atemschutzgerätewart eingesetzt oder als Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger
vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2
- Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb von Fachkenntnissen
- Befähigung zum Prüfen, zum Warten und zum Instandsetzen von Atemschutzgeräten und
gasdichten Chemikalienschutzanzügen
- Ausbildungsinhalte:
- - Atemanschlüsse
- Atemschutzgeräte
- Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Atemanschlüssen, Atemschutzgeräten und
gasdichten Chemikalienschutzanzügen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- Schutzschuhwerk
- FwDV 7
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
135 - Gerätewart für
feuerwehrtechnische Ausrüstung
Gerätewart für
feuerwehrtechnische Ausrüstung
- Lehrgangsart-Nr.:
- 135
- Kurzbezeichnung:
- F/H Gerätewart
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Gerätewarte tätig oder vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2
- Maschinisten gem. FwDV 2, Ziffer 3.3
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur Prüfung, Wartung und Pflege der feuerwehrtechnischen Geräte
(mit Ausnahme der Atemschutzgeräte) sowie zur Wartung und Pflege der Feuerwehrfahrzeuge
- Ausbildungsinhalte:
- - grundlegende Vorschriften und Regeln der Technik für die Wartung und Prüfung, der
feuerwehrtechnischen Ausrüstung, der Fahrzeugwartung und -pflege sowie unterstützende,
praktische Arbeit
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- Geräteprüfordnung - DGUV 305-002
- DGUV Vorschrift 49
-
138 - Fortbildung
Atemschutzgerätewart
Fortbildung
Atemschutzgerätewart
- Lehrgangsart-Nr.:
- 138
- Kurzbezeichnung:
- Sem. AGW Fortb.
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Atemschutzgerätewart eingesetzt und mit der Aufgabe von Wartungs- und
Prüftätigkeiten an Atemschutzgeräten und -anschlüssen beauftragt sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Atemschutzgerätewart (Lehrgang Nr. 130) gem. FwDV 2, Ziffer 3.9,
absolviert vor mindestens 5 Jahren an der LSTE oder früher
- Ausbildungsziel:
- - fachliche Fähigkeiten zur Prüfung/Wartung von Atemschutzgeräten dem Stand der Technik/
Herstellerangaben anzupassen
- Ausbildungsinhalte:
- - Änderungen in den Prüf- und Wartungslisten Atemanschlüsse
- Änderungen in den Prüf- und Wartungslisten Pressluftatmer
- Änderungen in den Handbüchern der Hersteller
- Informationsblätter der DGUV, DEKRA-EXAM
- praktische Prüf- und Wartungsarbeiten
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
Das Seminar dient n i c h t zur Qualifikation "Gerätewart - CSA" oder "Kreisausbilder Atemschutz"
und stellt keine Verlängerung von Qualifizierungen der Hersteller dar.
-
150 - Maschinisten für
Hubrettungsfahrzeuge
Maschinisten für
Hubrettungsfahrzeuge
- Lehrgangsart-Nr.:
- 150
- Kurzbezeichnung:
- F/H DL-Ma
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), in deren Standort bereits ein Hubrettungsfahrzeug vorhanden ist oder eine Anschaffung
ansteht
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2
- Maschinisten für Löschfahrzeuge
- gültige Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mit mehr als 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb umfangreicher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Beurteilung und Auswahl von Aufstell-
flächen, über den technischen und taktischen Einsatzwert der Hubrettungsfahrzeuge und Ein-
satzgrundsätze
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß FwDV 2, Ziff. 3.3, auf die besonderen Gegebenheiten von Hubrettungsfahrzeugen
abgestimmt
- technische und taktische Einsatzwerte der Hubrettungsfahrzeuge und praktische
Einsatzmöglichkeiten
- Bemerkungen:
- Zusätzlich ist mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
-
153 - Fortbildung Maschinisten -
Maschinelle Zugeinrichtungen
Fortbildung Maschinisten -
Maschinelle Zugeinrichtungen
- Lehrgangsart-Nr.:
- 153
- Kurzbezeichnung:
- F/H Fortb. Ma-MZE
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
-FM (SB), in deren Standorte Rüstwagen bzw. Löschfahrzeuge mit maschineller Zugeinrichtung
vorhanden sind oder deren Anschaffung ansteht
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppmann, Teil 2 gem. FwDV 2, Ziffer 2.1.2
- Technische Hilfeleistung gem. FwD 2, Ziffer 3.4
- Maschinisten gem. FwDV 2, Ziffer 3.3
- gültige Fahrerlaubnis für Klasse C
Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
- Ausbildungsziel:
- Der Lehrgangsteilnehmer kann maschinelle Zugeinrichtungen, die in genormten Feuerwehrfahrzeugen verbaut sind, fachgerecht anwenden.
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Maschinelle Zugeinrichtungen
- Grundlagen Anschlagen/Bewegen von Lasten
- Praktische Übungen mit Zugeinrichtungen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich ist mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
Der Lehrgang ist kostenpflichtig
-
179 - Ölschadensbekämpfung an oberirdischen
Gewässern (DWA-M 719), Techn. Ausbildung Öl -
Binnengewässer (TA-Binnen)
Ölschadensbekämpfung an oberirdischen
Gewässern (DWA-M 719), Techn. Ausbildung Öl -
Binnengewässer (TA-Binnen)
- Lehrgangsart-Nr.:
- 179
- Kurzbezeichnung:
- F/H Ölunf. Gew.
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die bei der Ölschadensbekämpfung an oberirdischen Gewässern
als Einsatzkräfte zum Einsatz kommen
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb theoretischer und praktischer Grundkenntnisse für die Abwehr von Gefahren,
die im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen und Gewässern eintreten können
- Ausbildungsinhalte:
- Die Lerninhalte basieren auf dem Merkblatt DWA-M 719.
- Rechtsgrundlagen
- chemisch-physikalische Grundlagen
- Gerätekunde
- Praktischer Einsatz: Ölseparator, Ölsperren, Pumpen
- Einsatztaktik, Einsatzübungen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- Wetterschutzkleidung
-
185 - Praktische Ausbildung
im Brandübungshaus
Praktische Ausbildung
im Brandübungshaus
- Lehrgangsart-Nr.:
- 185
- Kurzbezeichnung:
- F/H Brandhaus
- Dauer:
- 1 Tag
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - Atemschutzgeräteträger der freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehren
des Landes Brandenburg
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2
- Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- Ausbildungsziel:
- Erwerb der Fachkenntnisse, die als Einsatzkraft zur Brandbekämpfung im Innenangriff von Gebäuden
benötigt werden.
- Ausbildungsinhalte:
- - Der Lehrgang baut auf die Kenntnisse aus der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auf.
Die dort theoretisch erworbenen Kenntnisse werden in der Praxis gefestigt. Bei den Übungen
sind Wärmegewöhnungen, das Öffnen von Türen zu Brandräumen sowie der Einsatz von
Strahlrohren bei der Brandbekämpfung speziell zu trainieren.
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 (BBK2 nach GUV- I 8675);
inklusive Flammenschutzhaube
Die Plätze werden gesondert an die LK vergeben. Mit den Trägern wird ein Nutzungsvertrag vereinbart,
in dem die Vertragspartner die Ausbilder (Lehrgang Nr. 187) namentlich benennen. Atemschutzgeräte und Atemanschluss werden von der LSTE bereitgestellt. Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
-
187 - Ausbilder Brandübungshaus der LSTE
Ausbilder Brandübungshaus der LSTE
- Lehrgangsart-Nr.:
- 187
- Kurzbezeichnung:
- F/H Ausbilder BÜH
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die als Kreisausbilder/-in Atemschutzgeräteträger tätig sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Ausbilder in der Feuerwehr (Lehrgang Nr. 100) oder Gruppenführer (Lehrgang Nr. 402)
- Kreisausbilder Atemschutzgerätetrager (Lehrgang Nr. 104) oder fachspezifischer Lehrgang für
Ausbilder/Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger (Lehrgang Nr. 064) oder Atemschutzgerätewart
(Lehrgang Nr. 130)
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- Ausbildungsziel:
- - Der/Die Lehrgangsteilnehmer/-in hat die Fachkenntnisse erworben, Einsatzkräfte zur Brandbe-
kämpfung im Innenangriff am Brandübungshaus der LSTE auszubilden.
- Ausbildungsinhalte:
- - Der Lehrgang baut auf die Kenntnisse aus der Ausbildung zum Kreisausbilder Atemschutzgeräte-
träger auf.
Die dort theoretisch erworbenen Kenntnisse werden in der Praxis gefestigt. Bei den Übungen sind
Wärmegewöhnungen, das Öffnen von Türen zu Brandräumen sowie der Einsatz von Strahlrohren
bei der Brandbekämpfung speziell zu trainieren, um diese Techniken im Brandübungshaus der
LSTE ausbilden zu können.
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 (BBK2 nach GUV-I 8675)
Atemschutzgeräte und Atemanschluss werden von der LSTE bereitgestellt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Teilnehmer begrenzt.
-
192 - Seminar Bootsführer Mehrzweckboote
Seminar Bootsführer Mehrzweckboote
- Lehrgangsart-Nr.:
- 192
- Kurzbezeichnung:
- Sem. SEG-W MZB
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Bootsführer der SEG Wassergefahren
- FM (SB), die als Bootsführer der Mehrzweckboote in den SEG Wassergefahren der unteren KatS-Behörde
berufen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Technische Hilfeleistung - Fahren auf dem Gewässer (Lehrgang Nr. 190) oder
- Motorbootführerschein Binnen (zivil) oder
- Fahrberechtigungen anderer Hilfsorganisationen
- Ausbildungsziel:
- - Erlernen von fachlichen Fähigkeiten gem. KatSVerordnung MZB der SEG-Wassergefahren
- Ausbildungsinhalte:
- - praktische Übungen zu Rettungseinsätzen
- praktische Übungen zur Brandbekämpfung
- praktische Übungen zu Hilfeleistungseinsätzen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- Wetterschutzkleidung
Das Mehrzweckboot ist zum Seminar mitzubringen.
-
200 - Führungskräfte Digitalfunk
Führungskräfte Digitalfunk
- Lehrgangsart-Nr.:
- 200
- Kurzbezeichnung:
- F/H Führungskr. DF
- Dauer:
- 1 Tag
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptberufliches Personal
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Ausbildungsziel:
- - Sensibilisierung im Bereich Digitalfunk
- Kenntnisse organisatorischer Fragen des Digitalfunkes
- Ausbildungsinhalte:
- - Systemübersicht
- operativ-taktische Nutzungsmöglichkeiten
- Migrationsproblematik
- aktueller Sachstand
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
204 - Ansprechpartner Funk
- Theorie- und Praxisschulung -
Ansprechpartner Funk
- Theorie- und Praxisschulung -
- Lehrgangsart-Nr.:
- 204
- Kurzbezeichnung:
- Fachl./Prakt.Grundl. DF
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - zum Ansprechpartner Funk berufene Mitglieder von öffentlichen Feuerwehren
- zum Ansprechpartner Funk berufene Mitglieder vom Träger des Katastrophenschutzes
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2
- Sprechfunker gem. FwDV 2, Ziffer 3.1
- vergleichbare Qualifikation von Angehörigen der BF, WF, HIORGs und RD
- Ausbildungsziel:
- - Der Seminarteilnehmer bekommt die notwendigen Grundlagen vermittelt, die für die Einweisung
der Nutzer des BOS-Digitalfunk notwendig sind.
- Er wird eingewiesen in die Pflege, Wartung bis hin zu Fehlererkennung der Geräte.
- Begleiten und Auslösen von Reparaturaufträgen für die Geräte
- Ausbildungsinhalte:
- - Wissen über die Strukturen im Digitalfunk des Landes
- physikalische und technische Grundlagen
- Gerätekunde/Bedienung der Geräte
- praktische Anwendung/Anwendungsmöglichkeiten
- Fehlersuche
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
205 - Fortbildung Ansprechpartner Funk
Fortbildung Ansprechpartner Funk
- Lehrgangsart-Nr.:
- 205
- Kurzbezeichnung:
- Fortb. APFu
- Dauer:
- 1 Tag
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - Ansprechpartner Funk
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Ansprechpartner Funk - Theorie- und Praxisschulung - (Lehrgänge Nr. 202 - 204)
- Ausbildungsziel:
- - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse
- Vermittlung von Entwicklungen im Bereich des Digitalfunks
- Ausbildungsinhalte:
- - Wissen über die Strukturen im Digitalfunk des Landes
- Gerätekunde/Bedienung der Geräte
- praktische Anwendung/Anwendungsmöglichkeiten
- Fehlersuche
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
333 - Leitstellen-Disponenten Modul 1 (schulische Ausbildung)
- Grundlagen/Sprachkommunikation -
Leitstellen-Disponenten Modul 1 (schulische Ausbildung)
- Grundlagen/Sprachkommunikation -
- Lehrgangsart-Nr.:
- 333
- Kurzbezeichnung:
- H Lst. Dispo (M 1)
- Dauer:
- 15 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- - Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle vorgesehen sind
- Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle als Reserve vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- zum Notfallsanitäter/-in, Rettungsassistent/-in oder Anpassungslehrgang zum Erwerb der
rettungsdienstlichen Qualifikation
- Beamter/-in oder vergleichbare/r Beschäftigte/r, der für den mittleren feuerwehrtechn. Dienst befähigt ist
oder Anpassungslehrgang zum Erwerb der feuerwehrtechnischen Grundqualifikation und den Führungs-
lehrgang mittlerer feuerwehrtechn. Dienst oder den Anpassungslehrgang zum Erwerb der feuerwehr-
techn. Führungsqualifikation erfolgreich abgeschlossen hat.
- Ausbildungsziel:
- - Lehrgangsteilnehmer kann die Aufgaben der Regionalleitstelle gemäß Rechtsgrundlagen nennen
- Lehrgangsteilnehmer kann die Merkmale der Notrufbearbeitung erklären und ohne Anweisung
anwenden
- Lehrgangsteilnehmer kann die Gesprächstechniken erklären und ohne Anweisung anwenden
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen
- Aufgaben der Regionalleitstelle
- Prozessabläufe der Einsatzbearbeitung
- Gesprächsführung
- Stressbewältigung
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
334 - Leitstellen-Disponenten Modul 3
(praktische Prüfung)
Leitstellen-Disponenten Modul 3
(praktische Prüfung)
- Lehrgangsart-Nr.:
- 334
- Kurzbezeichnung:
- H Lst. Dispo (M 3)
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- - Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle vorgesehen sind
- Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle als Reserve vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - Notfallsanitäter/-in, Rettungsassistent/-in oder Anpassungslg.zum Erwerb der rettungsdienstlichen
Qualifikation
- Beamter/-in oder vergleichbare/r Beschäftigte/r, der für den mittleren feuerwehrtechn. Dienst befähigt
ist oder Anpassungslg. zum Erwerb der feuerwehrtechn. Grundqualifikation und den Führungslg.
mittlerer feuerwehrtechn. Dienst oder den Anpassungslg. zum Erwerb der feuerwehrtechn.
Führungsquali. sowie erfolgreiche Teilnahme an der schulischen Ausbildg. (Lg.333,Dispo M 1) nach § 26
Leitstellendisponentenverord.(LSDV) + Nachweis über praktische Ausbildung nach § 26 LSDV, Anl. 5
- Ausbildungsziel:
- - sicheres und selbstständiges Arbeiten mit dem technischen System der integrierten Regionalleitstellen
- selbstständiges Bearbeiten von Einsätzen sowie die Begleitung der Einsatzkräfte mit Unterstützung
des ELR und anderen zur Verfügung stehenden Mitteln/Techniken
- Dokumentation der Einsätze, Notrufabfrage
- Ausbildungsinhalte:
- - Prüfung gemäß den Vorschriften der LSDV
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
341 - FeWIS
Feuerwehr-Wetterinformationssystem
FeWIS
Feuerwehr-Wetterinformationssystem
- Lehrgangsart-Nr.:
- 341
- Kurzbezeichnung:
- FeWIS
- Dauer:
- 1 Tag
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - Entscheidungsträger, Führungskräfte, Mitarbeiter und Angehörige von öffentlichen und nicht-öffentlichen
Feuerwehren sowie Fachämter des Brand- und Katastrophenschutzes, die FeWIS zur Entscheidungs-
findung nutzen
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - keine
Hinweis: Grundkenntnisse zum Umgang mit FeWIS sollten vorhanden sein.
- Ausbildungsziel:
- - Der Lehrgangsteilnehmer erhält meteorologische Grundkenntnisse mit denen er unter Verwendung von
FeWIS verschiedene Wetterlagen interpretieren und einschätzen kann.
- Ausbildungsinhalte:
- - Kurzvorstellung des Deutschen Wetterdienstes - Gewittermonitor und webKONRAD
- Entstehung von Wettervorhersagen - WarnWetter-App
- Meteorologische Grundlagen
- Erläuterung des Warnsystems des Deutschen Wetterdienstes
- Inhalte FeWIS
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
Hinweise: Dem Lehrgangsteilnehmer wird ein PC und ein FeWIS-Zugang zur Verfügung gestellt.
-
400 - Grundausbildung
des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
Grundausbildung
des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
- Lehrgangsart-Nr.:
- 400
- Kurzbezeichnung:
- H B 1
- Dauer:
- 145 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- Hauptamtliches Personal der Feuerwehr/der Leitstelle
- Anwärter für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - Eignung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- Ausbildungsziel:
- - Erreichen der Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
- Ausbildungsinhalte:
- - Grundausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
- Sonderausbildungen:
(Atemschutz, Maschinist, Wald, Funk, TH, ABC-Einsatz, Rettungshelfer, Absturzsicherung)
- Praktika
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- Sportsachen, Schwimmsachen
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- spezielle persönliche Schutzausrüstung (Atemanschluss Normaldruck)
- FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 500, FwDV/DV 810 und 800
Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
-
402 - Gruppenführer
Führungsausbildung des mittleren
feuerwehrtechnischen Dienstes
Gruppenführer
Führungsausbildung des mittleren
feuerwehrtechnischen Dienstes
- Lehrgangsart-Nr.:
- 402
- Kurzbezeichnung:
- H B 3
- Dauer:
- 45 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- Hauptamtliches Personal der Feuerwehr/der Leitstelle
- FM (SB) im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Lehrgang Nr. 400) oder
vergleichbare Ausbildung
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps
(als selbstständige taktische Einheit)
- Befähigung zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
- Ausbildungsinhalte:
- - Führungsausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
- Planspielübungen, Einsatzübungen
- Ausbildungslehre
- fachspezifische Grundlagen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- Sportsachen
- FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500, 800, 810
-
403 - Laufbahnlehrgang für den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Laufbahnlehrgang für den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
- Lehrgangsart-Nr.:
- 403
- Kurzbezeichnung:
- H B 4
- Dauer:
- 70 Tage
- Prüfungsart:
- Prüfung
- Teilnehmerkreis:
- Brandoberinspektor-Anwärter im Vorbereitungsdienst oder Beamte im Aufstieg
zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst; vergleichbare Tarifbeschäftigte
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - sind in der Feuerwehrlaufbahnverordnung - FeuLV - vom 24.10.2011 geregelt
sowie in der APOgDFeu vom 30.05.2008
- Ausbildungsziel:
- - Erreichung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
- Ausbildungsinhalte:
- - Taktik und Führung - Ausbildungslehre
- Wissenschaftliche Grundlagen - Vorbeugender Brandschutz
- Recht und Verwaltung - Sport
- Technik - Laufbahnprüfung
- Einsatzlehre
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- Feuerwehr-Dienstvorschriften
- Gesetze und Verordnungen im Brandschutz: VwGO-Sammlung (Beck-Texte im dtv) oder VSV-Vorschriftensammlung für Brandenburg, BGB (Beck-Texte im dtv), GG (Beck-Texte im dtv), StGB
Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
-
440 - Fortbildung für Gruppenführer von
Berufs- und Werkfeuerwehren
Fortbildung für Gruppenführer von
Berufs- und Werkfeuerwehren
- Lehrgangsart-Nr.:
- 440
- Kurzbezeichnung:
- H BF/WF Weiterb. 1
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Hauptamtliches Personal von Berufs-, Betriebs,- und Werkfeuerwehren
- FM (SB), die als Gruppenführer eingesetzt sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402)
oder vergleichbare Ausbildung
- Ausbildungsziel:
- - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse
- Ausbildungsinhalte:
- - neue technische Entwicklungen, Rechtsvorschriften und Normen
- Planspielübungen
- Bemerkungen:
- Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
-
525 - Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren
Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren
- Lehrgangsart-Nr.:
- 525
- Kurzbezeichnung:
- F/H FUK-Sicherh.
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - zu Sicherheitsbeauftragten bestellte Feuerwehrangehörige
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - mind. Truppmann-Ausbildung
- Ausbildungsziel:
- - Vermittlung von Kenntnissen zu Aufgaben und Verantwortung der Sicherheitsbeauftragten sowie
ihrer Stellung in der Feuerwehr; Aufzeigen der Grundlagen der Entstehung von Arbeitsunfällen
sowie von Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Vermittlung von Kenntnissen zum Arbeitsschutzrecht
sowie zu grundlegenden Anforderungen an Feuerwehrhäuser
- Ausbildungsinhalte:
- - Aufgaben und Leistungen der Feuerwehr-Unfallkasse
- Arbeitsschutzorganisation bei der Feuerwehr
- Einführung in die allgemeine Gefahrenlehre
- Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes
- Sicherheit im Feuerwehrhaus
- Prüfung der Technik der Feuerwehren
- Bemerkungen:
- - ACHTUNG! Gesonderte Anmeldung bei FUK selbst erforderlich!
- Anmeldevordruck ist z. B. im Seminarkalender der UK/FUK Brandenburg oder über Internet
erhältlich.
-
545 - Einheitsführer des Katastrophenschutzes
Einheitsführer des Katastrophenschutzes
- Lehrgangsart-Nr.:
- 545
- Kurzbezeichnung:
- Einhf. KatS
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- - Einheitsführer und/oder deren Stellvertreter von Fachdiensten im Katastrophenschutz
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Führungsausbildung des jeweiligen Fachdienstes
- bestellter Einheitsführer/stellv. Einheitsführer
- Ausbildungsziel:
- - Der Seminarteilnehmer bekommt die notwendigen Grundlagen vermittelt, die für das Zusammenwirken
bzw. Zusammenarbeiten bei Großschadensereignissen und Katastrophen mit anderen Beteiligten der
Gefahrenabwehr notwendig sind.
- Der Erfahrungsaustausch untereinander stellt einen weiteren Schwerpunkt des Seminars dar.
- Ausbildungsinhalte:
- - Rechtsgrundlagen im Zivil- und Katastrophenschutz
- Fachdienste im Katastrophenschutz
- weitere Akteure der Gefahrenabwehr
- Führungsstrukturen
- Planbesprechungen
- Bemerkungen:
- -
-
607 - Einführung in die Stabsarbeit
Einführung in die Stabsarbeit
- Lehrgangsart-Nr.:
- 607
- Kurzbezeichnung:
- F/H Stabsarbeit
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- - Führungskräfte der FF/Hauptamtl. Führungskräfte der Feuerwehr
- Führungskräfte anderer Behörden/Einrichtungen der nicht-polizeil. Gefahrenabwehr,
die in Katastrophenschutzstäben (Stabsmodell S1-S6) oder Führungsstäben tätig sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Verbandsführer (Lehrgang Nr. 11) oder Angehörige anderer Behörden/Einrichtungen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr mit vergleichbarer Qualifikation
HINWEIS: Führungskräfte der administrativ-org. Komponente (KGS, VwS) werden gesondert ausgebildet
und daher nicht zugelassen (siehe Sem. KGS Lg.-Nr. 616 bzw. Sem. Verw. Stab Lg.-Nr. 609).
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden
Einsatzleitung
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2 Ziffer 4.4
- Ausbildung in der Stabsarbeit
- Bemerkungen:
- Zusätzlich ist mitzubringen:
- FwDV 100
-
609 - Grundkenntnisse der Verwaltungsstabsarbeit (VwS)
Grundkenntnisse der Verwaltungsstabsarbeit (VwS)
- Lehrgangsart-Nr.:
- 609
- Kurzbezeichnung:
- Sem. Verw.Stab
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Mitglieder von Verwaltungsstäben (administativ-organisatorische Komponente)
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - berufenes ständiges/ereignisbezogenes Mitglied im Verwaltungsstab (administrativ-organisatorische
Komponente)
- Leiter (SB) oder Stellvertreter (SB) eines Fachressorts der Verwaltung (z. B. Ordnungsamt, Umwelt,
Soziales, Haushalt, ...)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum Treffen umfassender Verwaltungsentscheidungen unter den Bedingungen eines
Einsatzes zur Abwehr eines Großschadenereignisses bzw. einer Katastrophe
- Kenntnisse über generelle Abläufe des Krisenmanagements in administrativen-organisatorischen Stäben
erwerben
- Ausbildungsinhalte:
- - rechtliche Grundlagen
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden/Organisationen
- Führungssystem
- Entscheidungsübungen
-
610 - Politisch-gesamtverantwortliche Leiter
der Gefahrenabwehr
Politisch-gesamtverantwortliche Leiter
der Gefahrenabwehr
- Lehrgangsart-Nr.:
- 610
- Kurzbezeichnung:
- Sem.Pol.Ges.-Leiter
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Politische Mandatsträger
- Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsdirektoren, Beigeordnete, Dezernenten bzw.
vergleichbare Funktionsträger
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - Tätigkeit als politisch-gesamtverantwortlicher Leiter bzw. Stellvertreter der Gefahrenabwehr
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur unmittelbaren Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen der Gefahrenabwehr
bei Großschadensereignissen und Katastrophen
- Ausbildungsinhalte:
- - rechtliche Grundlagen
- stabsmäßige Führung
- Entscheidungsübungen
- aktuelle Aspekte des Katastrophenschutzes
- Bemerkungen:
- - Am Ende des ersten Tages ist eine Veranstaltung zur Information und zum Erfahrungsaustausch
als Abendveranstaltung geplant.
-
613 - Waldbrandbekämpfung
Waldbrandbekämpfung
- Lehrgangsart-Nr.:
- 613
- Kurzbezeichnung:
- Sem. Waldbrandbek.
- Dauer:
- 2 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- Führungskräfte der öffentlichen Feuerwehren, die bei Waldbränden als Einheitsführer oder
Einsatzabschnittsleiter eingesetzt werden
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402)
- Ausbildungsziel:
- - Vermittlung von Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Waldbrandschutzes
- Ausbildungsinhalte:
- - vorbeugender Waldbrandschutz
- abwehrender Waldbrandschutz
- Planbesprechung
- Bemerkungen:
- Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
614 - Vegetationsbrandbekämpfung
Vegetationsbrandbekämpfung
- Lehrgangsart-Nr.:
- 614
- Kurzbezeichnung:
- Sem. Veget.-BBK
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- Führungskräfte der öffentlichen Feuerwehren oder im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisa-
tionen, die bei Vegetationsbränden als Einheitsführer und/oder als themenbezogene Ausbildungs-
multiplikatoren auf örtlicher/überörtlicher Ebene eingesetzt werden
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
- bzw. Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402)
- oder gleichwertig (im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisationen)
- Ausbildungsziel:
- - spezielle Grundkompetenz zum Führen oder Leiten taktischer Einheiten oder Verbände bei Vegetations-
bränden sowie der themenbezogene Wissenstransfer (Multiplikatoren) auf örtlicher/überörtlicher Auf-
gabenträgerebene
- Ausbildungsinhalte:
- - vorbeugender Wandbrandschutz
- abwehrender Waldbrandschutz/Einsatztaktik
- Gefahren bei Vegetationsbränden; insbesondere Gefahren durch Kampfmittel
- Löschwasserversorgung
- Einsatzplanung/-vorbereitung, Führungsorganisation, Planbesprechung
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 100, 500, 800
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
615 - Luftkoordinator an Einsatzstellen
im Brand- und Katastrophenschutz
Luftkoordinator an Einsatzstellen
im Brand- und Katastrophenschutz
- Lehrgangsart-Nr.:
- 615
- Kurzbezeichnung:
- Luftkoordination
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- 1. Führungskräfte öffentl. Feuerwehren (FF/BF) oder im KatS mitwirkende Hilfsorganisationen
2. fliegendes Personal der BOS (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei des Landes BB ...) sowie boden-
gebundenes Verbindungspersonal
3. Bedienstete oder Beauftragte der unteren Katastrophenschutzbehörden
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
1. Zugführer gemäß FwDV 2 (Lehrgang Nr. 031) oder Laufbahnlehrgang für den gehob. feuerwehr-techn.
Dienst (Lehrgang Nr. 403) oder gleichwertige Führungsqualifikationen im KatS in Hilfsorganisationen
2. und 3. schriftl. Bestätigung zur Wahrnehmung von luftgebundenen, technisch-takt.sowie operativ-takt.
Tätigkeiten bzw. Maßnahmen durch entsendende BOS-Dienststelle o. untere KatS-behörde
- Ausbildungsziel:
- - spezieller Grundkompetenzerwerb zur Fachberatung der Einsatzleitung bzw. zum Leiten eines tätig-
keitsbezogenen Abschnittes "Luft" sowie zur Funktionsausübung als Ansprechp. für eingesetzte Luft-
einsatzmittel zur Gefahrenabwehr. Von der Ausübung von Führungsaufgaben (z. B. Abschnittsleitung
Luft) ist TN-Kreis nach 3. ohne einen entspr. Nachweis der vorausgesetzten Führungsqualifiikation
ausgenommen.
- Ausbildungsinhalte:
- Brandenburgisches Brand- u. Katastrophenschutzrecht, Luftfahrtrecht, spezielle Führungsmittel,
Führungseinheiten, Aufgaben des Luftkoordinators, allgemeiner u. spezieller Techn.-takt. Einsatzwert
von Luftfahrzeugen, Sicherheit bei Luftfahrzeugeinsatz, praktische Beurteilungen/Exkursion, Planbe-
sprechung
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Information 205-014 (mind. PSA 11 o. gleichwertig)
- FwDV 100, 800, 500 in gültiger Fassung
Während der Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
690 - Technische Hilfeleistung
auf dem Gelände der Bahn
Technische Hilfeleistung
auf dem Gelände der Bahn
- Lehrgangsart-Nr.:
- 690
- Kurzbezeichnung:
- F/H TH-BBK Bahn
- Dauer:
- 3 Tage
- Prüfungsart:
- Seminar prüfungsfrei
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- Gruppen- und Zugführer, Wehrführer sowie deren Stellvertreter von Feuerwehren, in deren
Zuständigkeitsbereich sich Eisenbahnanlagen befinden
- Teilnahmevoraussetzungen:
- - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (Lehrgänge Nr. 41 bzw. Nr. 402) oder
- Gruppenführerausbildung der ehemaligen DDR plus Ergänzungsausbildung (Lehrgang Nr. 40)
- Ausbildungsziel:
- - Kenntnis der Besonderheiten bei Einsätzen im Bereich der Eisenbahn
- Befähigung zur Einleitung notwendiger Maßnahmen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen
im Bereich der Bahn
- Ausbildungsinhalte:
- - Organisation und Zuständigkeiten im Eisenbahnbereich
- Gefahren im Bahnbetrieb
- Notfallmanagement der Deutschen Bahn AG
- Führung mehrerer taktischer Einheiten, Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Organisationen
- Bemerkungen:
- Zusätzlich ist mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
-
710 - CBRN - Dekontamination
CBRN - Dekontamination
- Lehrgangsart-Nr.:
- 710
- Kurzbezeichnung:
- F/H CBRN-Dekon
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr/Helfer von Katastrophenschutzeinheiten
- Einsatzkräfte, die in einer Dekontaminationsstelle eingesetzt werden sollen
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- ABC-Einsatz 1 (Lehrgang Nr. 715 oder Nr. 718) oder vergleichbare Ausbildung
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- vergleichbare Helferausbildung
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte CBRN-Dekontamination
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan FwDV 2, Ziffer 3.7
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- FwDV 7, 500
Die Anreise erfolgt mit eigenem CBRN-Fahrzeug!
-
712 - CBRN - Erkundungskraftwagen
CBRN - Erkundungskraftwagen
- Lehrgangsart-Nr.:
- 712
- Kurzbezeichnung:
- F/H CBRN-ErkKW
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Berufsfeuerwehr/Helfer von Katastrophenschutzeinheiten
- Einsatzkräfte, die auf einem ErkKW eingesetzt werden sollen
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- ABC-Einsatz 1 (Lehrgang Nr. 715 oder Nr. 718) oder vergleichbare Ausbildung
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
- vergleichbare Helferausbildung
- PC-Kenntnisse (Windows)
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zur Handhabung des CBRN-ErkKW und seiner Spür- und Messgeräte
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan FwDV 2, Ziffer 3.6
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- FwDV 7, 500
Die Anreise erfolgt mit eigenem CBRN-ErkKW!
-
716 - Führen im ABC-Einsatz
Führen im ABC-Einsatz
- Lehrgangsart-Nr.:
- 716
- Kurzbezeichnung:
- F/H ABC-Einsatz 2
- Dauer:
- 10 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die im ABC-Einsatz als Führungskräfte eingesetzt werden
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- Gruppenführer (Lehrgang Nr. 040 oder 041 bzw. Nr. 402)
- ABC-Einsatz 1 (Lehrgang Nr. 715 oder Lehrgang Nr. 718) oder vergleichbare Ausbildung
- Ausbildungsziel:
- - Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung
- Befähigung zum Führen taktischer Einheiten im ABC-Einsatz
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.5
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- FwDV 7, 100, 500
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
-
717 - ABC-Einsatz 1 (Modul 1)
ABC-Einsatz 1 (Modul 1)
- Lehrgangsart-Nr.:
- 717
- Kurzbezeichnung:
- F/H ABC-Einsatz 1 (M 1)
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die im ABC-Einsatz tätig werden
- Helfer, die für die Bedienung der CBRN-ErkKW oder des Dekon-LKW "P" vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- Truppmann gem. FwDV 2, Ziffer 2.1
- Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2
- Ausbildungsziel:
- - Erwerb von Grundkenntnissen in der Abwehr von Gefahren durch ABC-Stoffe
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 3.5 (nur theoretische Grundlagen)
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- FwDV 7, 500
- persönliche Schutzkleidung nach DGUV Vorschrift 49 (BBK1 nach GUV-I 8675)
Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
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718 - ABC-Einsatz 1 (Modul 2)
ABC-Einsatz 1 (Modul 2)
- Lehrgangsart-Nr.:
- 718
- Kurzbezeichnung:
- F/H ABC-Einsatz 1 (M 2)
- Dauer:
- 5 Tage
- Prüfungsart:
- Leistungstest
- Teilnehmerkreis:
- Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr
- FM (SB), die im ABC-Einsatz tätig werden
- Helfer, die für die Bedienung der CBRN-ErkKW oder des CBRN-Dekon "P" vorgesehen sind
- Teilnahmevoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung:
- ABC-Einsatz 1 (Modul 1), (Lehrgang Nr. 717) oder vergleichbare Ausbildung,
der nicht älter als 2 Jahre sein sollte
- gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7; Ziffer 3 (G 26.3)
- Ausbildungsziel:
- - Vertiefung der Grundkenntnisse in der Abwehr von Gefahren durch ABC-Stoffe
- Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung
- Befähigung zum Einsatz als Einsatzkraft bei ABC-Einsätzen
- Ausbildungsinhalte:
- - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 3.5 (praktische Inhalte)
- Bemerkungen:
- Zusätzlich sind mitzubringen:
- persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
- Atemanschluss (Normaldruck)
- FwDV 7, 500
- lange schweißaufsaugende Bekleidung/Wechselsachen
Der Lehrgang schließt mit einem praktischen Leistungsnachweis ab.