Toolbar-Menü
  • 011 - Verbandsführer

    Verbandsführer

    Lehrgangsart-Nr.:
    011
    Kurzbezeichnung:
    F/H VI
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - Führungskräfte, die gemäß TVFF die Verbandsführerausbildung zu absolvieren haben - Führungskräfte von KatS-Einheiten bzw. Katastrophenschutzstäben (Stabsmodell S1-S6) oder Führungsstäben
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Zugführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 031) oder Tätigkeit im gehobenen bzw. höheren feuerwehrtechnischen Dienst - vergleichbar abgeschlossene Führungsausbildung im Katastrophenschutz (z. B. AkNZ, Ausbildungseinrichtungen der HIOS, ...)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C) - Befähigung zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.3
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 100 - wetterangepasste Kleidung, da Teile der Ausbildung auch im Außenbereich stattfinden
  • 019 - Kreisbrandmeister und Leiter der Berufsfeuerwehren

    Kreisbrandmeister und Leiter der Berufsfeuerwehren

    Lehrgangsart-Nr.:
    019
    Kurzbezeichnung:
    Sem. KBM Fortb.
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - Kreisbrandmeister bzw. als stellv. Kreisbrandmeister - Leiter einer Berufsfeuerwehr bzw. als Stellvertreter
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - Tätigkeit als Kreisbrandmeister bzw. als stellv. Kreisbrandmeister - Tätigkeit als Leiter einer Berufsfeuerwehr bzw. als Stellvertreter
    Ausbildungsziel:
    - Information über Entwicklungen im Feuerwehrwesen, veränderte gesetzliche Grundlagen, Anwendung von Dienstvorschriften usw.
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der Landesfeuerwehrschule Brandenburg
  • 020 - Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr

    Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr

    Lehrgangsart-Nr.:
    020
    Kurzbezeichnung:
    F V
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr - Leiter bzw. Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr in einem Amt, einer amtsfreien Gemeinde oder einer kreisangehörigen Stadt bzw. dafür vorgesehen ist
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Zugführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 031)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.6
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - aktuelle Feuerwehrdienstvorschriften - BbgBKG sowie Verwaltungsvorschrift BbgBKG - TVFF Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 025 - Erstellen einer Alarm- und Ausrückeordnung

    Erstellen einer Alarm- und Ausrückeordnung

    Lehrgangsart-Nr.:
    025
    Kurzbezeichnung:
    F/H AAO
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - Leiter bzw. Stellv. einer FF in einem Amt, einer amtsfreien Gemeinde oder einer kreisangehörigen Stadt - Beamte oder Angestellte des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes - Mitarbeiter von Verwaltungen, die mit der Erstellung einer AAO beauftragt sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - Tätigkeit als Leiter bzw. als Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr oder Tätigkeit als Sachbearbeiter Einsatzplanung (AAO)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Erstellen einer Alarm- und Ausrückeordnung für den eigenen Zuständigkeitsbereich
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung der AAO Bedeutung haben - Analyse der örtlichen Grundlagen bei der Vorbereitung der AAO - Inhalt und Gliederung einer AAO - Berücksichtigung der Leitstellen bei der Erarbeitung der AAO
    Bemerkungen:
    Zusätzlich ist mitzubringen: - eine bereits erstellte AAO des Einsatzbereiches Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 026 - Führungshilfspersonal

    Führungshilfspersonal

    Lehrgangsart-Nr.:
    026
    Kurzbezeichnung:
    F/H Führ.hilfspers.
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr sowie Mitarbeiter von Katastrophenschutzstäben (Stabsmodell S1-S6) oder Führungsstäben
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer (Lehrgang Nr. 040 oder 041 bzw. Nr. 402) oder vergleichbar abgeschlossene Führungsausbildung im Katastrophenschutz (z. B. AkNZ, Ausbildungseinrichtungen der HIOS, ...) oder berufene Mitarbeiter in Katastrophenschutzstäben (Stabsmodell S1-S6) oder Führungsstäben
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur Tätigkeit als Sichter, Lagekartenführer und Einsatztagebuchführer in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung
    Ausbildungsinhalte:
    - Arbeitsweise einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung - Führung einer Lagekarte - Führung eines Einsatztagebuches - Aufgaben und Tätigkeit eines Sichters
    Bemerkungen:
    Zusätzlich ist mitzubringen: - FwDV 100 Für Angehörige der öffentlichen Feuerwehren gilt das Tragen von Dienstkleidung im Lehrgang.
  • 031 - Zugführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr

    Zugführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr

    Lehrgangsart-Nr.:
    031
    Kurzbezeichnung:
    F IV
    Dauer:
    10 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr - Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die zur Führungsfunktion ab Ebene Zugführer vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.2
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 3, 7, 10, 100, 500 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 039 - Ortswehrführer in einer Freiwilligen Feuerwehr

    Ortswehrführer in einer Freiwilligen Feuerwehr

    Lehrgangsart-Nr.:
    039
    Kurzbezeichnung:
    F Ortswf.
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr - FM (SB) der Freiwilligen Feuerwehr, die als Ortswehrführer (SB) oder Stellvertreter (SB) in einer amts- angehörigen Gemeinde, amtsfreien Gemeinde oder kreisfreien Stadt berufen bzw. dafür vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Führen einer Ortsfeuerwehr oder einer vergleichbaren Feuerwehreinheit
    Ausbildungsinhalte:
    - Menschenführung - Einsatz- und Verwaltungsrecht - Presse und Medienarbeit - Grundzüge Haushaltswesen - Ausbildung in den Ortsfeuerwehren - Dienstplanung in den Ortsfeuerwehren
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 2, 3, 7, 10, 100 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 041 - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr

    Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr

    Lehrgangsart-Nr.:
    041
    Kurzbezeichnung:
    F III
    Dauer:
    10 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr - Truppführer einer Freiwilligen Feuerwehr
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 - mindestens 5 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, davon mindestens 1 Jahr als Truppführer - Sprechfunker gem. FwDV 2, Ziffer 3.1
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.1
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 042 - Fortbildung für Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr

    Fortbildung für Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr

    Lehrgangsart-Nr.:
    042
    Kurzbezeichnung:
    Sem. F III Fortb .
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr - Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041), der wenigstens 5 Jahre zurückliegt
    Ausbildungsziel:
    - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse - Vermittlung von Entwicklungen in Bereichen des Brandschutzes für Gruppenführer
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen - Einsatztaktik (Planspiel) - Fahrzeug- und Gerätekunde - Menschenführung - aktuelle Themen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 044 - Fortbildung für Wehrführer und Ortswehrführer

    Fortbildung für Wehrführer und Ortswehrführer

    Lehrgangsart-Nr.:
    044
    Kurzbezeichnung:
    Fortb.Wehrf./Ortswf.
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr - Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die als Orts-, Gemeinde-, Amts- oder Stadtwehrführer tätig sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Ortswehrführer in einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 039) oder Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 020), der wenigstens 5 Jahre zurückliegt
    Ausbildungsziel:
    - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse - Vermittlung von Entwicklungen in Bereichen des Brandschutzes für Wehr- und Ortswehrführer
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen - Umgang mit Medien - Menschenführung - aktuelle Themen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 045 - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr - 4 Wochen Online und 1 Woche Präsenz -

    Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr - 4 Wochen Online und 1 Woche Präsenz -

    Lehrgangsart-Nr.:
    045
    Kurzbezeichnung:
    e-F III
    Dauer:
    50 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr - Truppführer einer Freiwilligen Feuerwehr
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 - mindestens 5 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, davon mindestens 1 Jahr als Truppführer - Sprechfunker gem. FwDV 2, Ziffer 3.1
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.1
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen sowie weitere Informationen: 1. bis 4. Woche - Onlinephase mit privatem Internetzugang, Ausbildungszeit eigenständig wählbar - Erhalt Zugangsdaten am Freitag vor Lg.-beginn, Freischaltung bei Lg.-beginn 08.00 Uhr 5. Woche - Präsenzwoche an der LSTE Eisenhüttenstadt - persönl.Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49, FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500 Für die Onlinezeit erfolgt keine Erstattung von Auslagenersatz, Verdienstausfall bzw. Fahrkosten.
  • 063 - Fachspezifischer Lehrgang für Ausbilder/Kreisausbilder für Maschinisten

    Fachspezifischer Lehrgang für Ausbilder/Kreisausbilder für Maschinisten

    Lehrgangsart-Nr.:
    063
    Kurzbezeichnung:
    F/H Fachspez. LG Ma
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr - FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Maschinisten" auf Gemeinde- oder Kreisebene vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041) - Maschinisten gem. FwDV 2, Ziffer 3.3 Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb von fachlichen Grundlagen zum Ausbilden von Maschinisten
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen, Unfallverhütungsvorschriften - Aufgaben, Zuständigkeiten des Maschinisten - Feuerwehrpumpen - kraftbetriebene und sonstige Geräte - Normung und Regeln der Technik - Trinkwasserschutz
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr - DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr - FwDV 1, 2, 3 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.
  • 064 - Fachspezifischer Lehrgang für Ausbilder/Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger

    Fachspezifischer Lehrgang für Ausbilder/Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger

    Lehrgangsart-Nr.:
    064
    Kurzbezeichnung:
    F/H Fachspez. LG Agt
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr - FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" auf Gemeinde- oder Kreisebene vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041) - Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2 - Ausbilder in der Feuerwehr (Lehrgang Nr. 100) gem. FwDV 2, Ziffer 4.7 oder Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402) Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb von fachlichen Grundlagen zum Ausbilden von Atemschutzgeräteträgern
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2 und FwDV 7
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 2, 7 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.
  • 067 - Fachspezifischer Lehrgang für Ausbilder/Kreisausbilder Technische Hilfeleistung

    Fachspezifischer Lehrgang für Ausbilder/Kreisausbilder Technische Hilfeleistung

    Lehrgangsart-Nr.:
    067
    Kurzbezeichnung:
    F/H Fachspez. LG TH
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Freiwilligen Feuerwehr - FM (SB), die als Ausbilder für den Lehrgang "Technische Hilfeleistung" auf Gemeinde- oder Kreisebene vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041) - Technische Hilfeleistung gem. FwDV 2, Ziffer 3.4 Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb von fachlichen Grundlagen zur Ausbildung des Lehrganges "Technische Hilfeleistung"
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen, Unfallverhütungsvorschriften - physikalische Grundlagen - Geräte für die Technische Hilfeleistung - Verkehrsabsicherung - patientengerechte Rettung/vfdb-RL/AGBF
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr - DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr - FwDV 1, 2, 3 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstbekleidung zu tragen.
  • 078 - Sachbearbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes

    Sachbearbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes

    Lehrgangsart-Nr.:
    078
    Kurzbezeichnung:
    H VB Sem. Fortb.
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - Sachbearbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes der Brandschutzdienststellen und der Werkfeuerwehren
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Lehrgang Nr. 403) oder Ingenieur für Brandschutz
    Ausbildungsziel:
    - Fortbildung im vorbeugenden Brandschutz
    Ausbildungsinhalte:
    - rechtliche Grundlagen (BS-Recht, Baurecht, Verwaltungsrecht) - brandschutztechnische Anlagen, Weiterentwicklungen, Neuentwicklungen - bautechnische Probleme
    Bemerkungen:
    Das Seminar ist kostenpflichtig.
  • 100 - Ausbilder in der Feuerwehr

    Ausbilder in der Feuerwehr

    Lehrgangsart-Nr.:
    100
    Kurzbezeichnung:
    F/H Kr. Ausb.
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.7
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 2 - eigene Ausbildungsunterlagen und Hilfsmittel (z. B. Notebook) Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 104 - Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger

    Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger

    Lehrgangsart-Nr.:
    104
    Kurzbezeichnung:
    F/H Kr. Agt.
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (Lehrgang Nr. 41 bzw. Nr. 402) - oder Gruppenführerausbildung der ehemaligen DDR plus Ergänzungsausbildung (Lehrgang Nr. 40) - Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3) - erfolgreicher Abschluss eines Atemschutzgeräteträgerlehrganges gem. FwDV 2, Ziffer 3.2 - erfolgreicher Abschluss eines Atemschutzgerätewartlehrganges gem. FwDV 2, Ziffer 3.9 (Lehrgang Nr. 130) - erfolgreicher Abschluss des Fachlehrganges zum Kreisausbilder Ausbildungslehre (Lehrgang Nr. 100)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern
    Ausbildungsinhalte:
    - Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Musterausbildungsplan entsprechend FwDV 2, Ziffer 4.7
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach GUV-V C 53 - UVV Feuerwehren - FwDV 2, 7
  • 105 - Kreisausbilder ABC

    Kreisausbilder ABC

    Lehrgangsart-Nr.:
    105
    Kurzbezeichnung:
    F/H Kr. ABC
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer (Lehrgang Nr. 040 oder 041 bzw. 402) - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3) - Ausbilder in der Feuerwehr (Lehrgang Nr. 100) gem. FwDV 2, Ziffer 4.7 - Führen im ABC-Einsatz (Lehrgang Nr. 716) gem. FwDV 2, Ziffer 4.5
    Ausbildungsziel:
    Der Lehrgangsteilnehmer kann Fachkenntnisse in der ABC-Ausbildung vermitteln. Er ist in der Lage, eine praktische Ausbildung durchzuführen.
    Ausbildungsinhalte:
    - Planung und Durchführung der praktischen und theoretischen Ausbildung auf dem Gebiet der ABC-Gefahren im Bereich der Feuerwehren
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sollten mitgebracht werden: - Feuerwehrdienstkleidung - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - FwDV 7, 500
  • 107 - Kreisausbilder Technische Hilfeleistung

    Kreisausbilder Technische Hilfeleistung

    Lehrgangsart-Nr.:
    107
    Kurzbezeichnung:
    F/H Kr. TH
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Kreisausbilder tätig oder vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (Lehrgang Nr. 41 bzw. Nr. 402) - Gruppenführerausbildung der ehemaligen DDR plus Ergänzungsausbildung (Lehrgang Nr. 40) - erfolgreich abgeschlossene Sonderausbildung Technische Hilfeleistung - Grundtätigkeiten (Lehrgang Nr. 170) - erfolgreicher Abschluss des Fachlehrganges zum Kreisausbilder Ausbildungslehre (Lehrgang Nr. 100)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Technischen Hilfeleistung
    Ausbildungsinhalte:
    - Vertiefung von Fachkenntnissen in der Technischen Hilfeleistung - Befähigung zur Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte der Technischen Hilfeleistung entsprechend den Grundtätigkeiten - Unfallverhütung
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach GUV-V C 53 - UVV Feuerwehr - Feuerwehrsicherheitsgurt, Augen- und Gesichtsschutz - FwDV 1, 3 - GUV-V C 53 - UVV Feuerwehr
  • 129 - Verantwortliche im Atemschutz

    Verantwortliche im Atemschutz

    Lehrgangsart-Nr.:
    129
    Kurzbezeichnung:
    F/H Sem. Verantw. AT
    Dauer:
    1 Tag
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die vom Leiter Atemschutz Beauftragte
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gerätewart für feuerwehrtechnische Ausrüstung (Lehrgang Nr. 135) oder als Beauftragter eingesetzt bzw. vorgesehen. Dieses Seminar ist n i c h t für Teilnehmer mit abgeschlossenem Atemschutzgerätewartlehrgang (Lehrgang Nr. 130) gem. FwDV 2, Ziffer 3.9 vorgesehen.
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb von Kenntnissen zur Prüfung der Einsatzbereitschaft und Prüffristen von Atemschutzgeräten
    Ausbildungsinhalte:
    - FwDV 7, Punkt 4 und 8 - DGUV-Information 205-013
    Bemerkungen:
    Zusätzlich ist mitzubringen: - FwDV 7 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen. Das Seminar ist keine Fortbildungsveranstaltung für Atemschutzgerätewarte. Es ersetzt nicht die Qualifizierung zum Atemschutzgerätewart!
  • 130 - Atemschutzgerätewarte und Gerätewarte gasdichter Chemikalienschutzanzüge

    Atemschutzgerätewarte und Gerätewarte gasdichter Chemikalienschutzanzüge

    Lehrgangsart-Nr.:
    130
    Kurzbezeichnung:
    F/H AGW
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Atemschutzgerätewart eingesetzt oder als Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 - Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb von Fachkenntnissen - Befähigung zum Prüfen, zum Warten und zum Instandsetzen von Atemschutzgeräten und gasdichten Chemikalienschutzanzügen
    Ausbildungsinhalte:
    - Atemanschlüsse - Atemschutzgeräte - Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Atemanschlüssen, Atemschutzgeräten und gasdichten Chemikalienschutzanzügen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - Schutzschuhwerk - FwDV 7 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 135 - Gerätewart für feuerwehrtechnische Ausrüstung

    Gerätewart für feuerwehrtechnische Ausrüstung

    Lehrgangsart-Nr.:
    135
    Kurzbezeichnung:
    F/H Gerätewart
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Gerätewarte tätig oder vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 - Maschinisten gem. FwDV 2, Ziffer 3.3
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur Prüfung, Wartung und Pflege der feuerwehrtechnischen Geräte (mit Ausnahme der Atemschutzgeräte) sowie zur Wartung und Pflege der Feuerwehrfahrzeuge
    Ausbildungsinhalte:
    - grundlegende Vorschriften und Regeln der Technik für die Wartung und Prüfung, der feuerwehrtechnischen Ausrüstung, der Fahrzeugwartung und -pflege sowie unterstützende, praktische Arbeit
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - Geräteprüfordnung - DGUV 305-002 - DGUV Vorschrift 49
  • 138 - Fortbildung Atemschutzgerätewart

    Fortbildung Atemschutzgerätewart

    Lehrgangsart-Nr.:
    138
    Kurzbezeichnung:
    Sem. AGW Fortb.
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Atemschutzgerätewart eingesetzt und mit der Aufgabe von Wartungs- und Prüftätigkeiten an Atemschutzgeräten und -anschlüssen beauftragt sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Atemschutzgerätewart (Lehrgang Nr. 130) gem. FwDV 2, Ziffer 3.9, absolviert vor mindestens 5 Jahren an der LSTE oder früher
    Ausbildungsziel:
    - fachliche Fähigkeiten zur Prüfung/Wartung von Atemschutzgeräten dem Stand der Technik/ Herstellerangaben anzupassen
    Ausbildungsinhalte:
    - Änderungen in den Prüf- und Wartungslisten Atemanschlüsse - Änderungen in den Prüf- und Wartungslisten Pressluftatmer - Änderungen in den Handbüchern der Hersteller - Informationsblätter der DGUV, DEKRA-EXAM - praktische Prüf- und Wartungsarbeiten
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen. Das Seminar dient n i c h t zur Qualifikation "Gerätewart - CSA" oder "Kreisausbilder Atemschutz" und stellt keine Verlängerung von Qualifizierungen der Hersteller dar.
  • 150 - Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge

    Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge

    Lehrgangsart-Nr.:
    150
    Kurzbezeichnung:
    F/H DL-Ma
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), in deren Standort bereits ein Hubrettungsfahrzeug vorhanden ist oder eine Anschaffung ansteht
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 - Maschinisten für Löschfahrzeuge - gültige Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mit mehr als 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb umfangreicher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Beurteilung und Auswahl von Aufstell- flächen, über den technischen und taktischen Einsatzwert der Hubrettungsfahrzeuge und Ein- satzgrundsätze
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß FwDV 2, Ziff. 3.3, auf die besonderen Gegebenheiten von Hubrettungsfahrzeugen abgestimmt - technische und taktische Einsatzwerte der Hubrettungsfahrzeuge und praktische Einsatzmöglichkeiten
    Bemerkungen:
    Zusätzlich ist mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
  • 153 - Fortbildung Maschinisten - Maschinelle Zugeinrichtungen

    Fortbildung Maschinisten - Maschinelle Zugeinrichtungen

    Lehrgangsart-Nr.:
    153
    Kurzbezeichnung:
    F/H Fortb. Ma-MZE
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr -FM (SB), in deren Standorte Rüstwagen bzw. Löschfahrzeuge mit maschineller Zugeinrichtung vorhanden sind oder deren Anschaffung ansteht
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppmann, Teil 2 gem. FwDV 2, Ziffer 2.1.2 - Technische Hilfeleistung gem. FwD 2, Ziffer 3.4 - Maschinisten gem. FwDV 2, Ziffer 3.3 - gültige Fahrerlaubnis für Klasse C Sind die Teilnahmevoraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird die Teilnahme nicht gewährt!
    Ausbildungsziel:
    Der Lehrgangsteilnehmer kann maschinelle Zugeinrichtungen, die in genormten Feuerwehrfahrzeugen verbaut sind, fachgerecht anwenden.
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen und Unfallverhütungsvorschriften - Fahrzeug- und Gerätekunde - Maschinelle Zugeinrichtungen - Grundlagen Anschlagen/Bewegen von Lasten - Praktische Übungen mit Zugeinrichtungen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich ist mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 Der Lehrgang ist kostenpflichtig
  • 179 - Ölschadensbekämpfung an oberirdischen Gewässern (DWA-M 719), Techn. Ausbildung Öl - Binnengewässer (TA-Binnen)

    Ölschadensbekämpfung an oberirdischen Gewässern (DWA-M 719), Techn. Ausbildung Öl - Binnengewässer (TA-Binnen)

    Lehrgangsart-Nr.:
    179
    Kurzbezeichnung:
    F/H Ölunf. Gew.
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die bei der Ölschadensbekämpfung an oberirdischen Gewässern als Einsatzkräfte zum Einsatz kommen
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb theoretischer und praktischer Grundkenntnisse für die Abwehr von Gefahren, die im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen und Gewässern eintreten können
    Ausbildungsinhalte:
    Die Lerninhalte basieren auf dem Merkblatt DWA-M 719. - Rechtsgrundlagen - chemisch-physikalische Grundlagen - Gerätekunde - Praktischer Einsatz: Ölseparator, Ölsperren, Pumpen - Einsatztaktik, Einsatzübungen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - Wetterschutzkleidung
  • 185 - Praktische Ausbildung im Brandübungshaus

    Praktische Ausbildung im Brandübungshaus

    Lehrgangsart-Nr.:
    185
    Kurzbezeichnung:
    F/H Brandhaus
    Dauer:
    1 Tag
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - Atemschutzgeräteträger der freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehren des Landes Brandenburg
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 - Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2 - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
    Ausbildungsziel:
    Erwerb der Fachkenntnisse, die als Einsatzkraft zur Brandbekämpfung im Innenangriff von Gebäuden benötigt werden.
    Ausbildungsinhalte:
    - Der Lehrgang baut auf die Kenntnisse aus der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auf. Die dort theoretisch erworbenen Kenntnisse werden in der Praxis gefestigt. Bei den Übungen sind Wärmegewöhnungen, das Öffnen von Türen zu Brandräumen sowie der Einsatz von Strahlrohren bei der Brandbekämpfung speziell zu trainieren.
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 (BBK2 nach GUV- I 8675); inklusive Flammenschutzhaube Die Plätze werden gesondert an die LK vergeben. Mit den Trägern wird ein Nutzungsvertrag vereinbart, in dem die Vertragspartner die Ausbilder (Lehrgang Nr. 187) namentlich benennen. Atemschutzgeräte und Atemanschluss werden von der LSTE bereitgestellt. Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
  • 187 - Ausbilder Brandübungshaus der LSTE

    Ausbilder Brandübungshaus der LSTE

    Lehrgangsart-Nr.:
    187
    Kurzbezeichnung:
    F/H Ausbilder BÜH
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die als Kreisausbilder/-in Atemschutzgeräteträger tätig sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Ausbilder in der Feuerwehr (Lehrgang Nr. 100) oder Gruppenführer (Lehrgang Nr. 402) - Kreisausbilder Atemschutzgerätetrager (Lehrgang Nr. 104) oder fachspezifischer Lehrgang für Ausbilder/Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger (Lehrgang Nr. 064) oder Atemschutzgerätewart (Lehrgang Nr. 130) - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
    Ausbildungsziel:
    - Der/Die Lehrgangsteilnehmer/-in hat die Fachkenntnisse erworben, Einsatzkräfte zur Brandbe- kämpfung im Innenangriff am Brandübungshaus der LSTE auszubilden.
    Ausbildungsinhalte:
    - Der Lehrgang baut auf die Kenntnisse aus der Ausbildung zum Kreisausbilder Atemschutzgeräte- träger auf. Die dort theoretisch erworbenen Kenntnisse werden in der Praxis gefestigt. Bei den Übungen sind Wärmegewöhnungen, das Öffnen von Türen zu Brandräumen sowie der Einsatz von Strahlrohren bei der Brandbekämpfung speziell zu trainieren, um diese Techniken im Brandübungshaus der LSTE ausbilden zu können.
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 (BBK2 nach GUV-I 8675) Atemschutzgeräte und Atemanschluss werden von der LSTE bereitgestellt. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Teilnehmer begrenzt.
  • 192 - Seminar Bootsführer Mehrzweckboote

    Seminar Bootsführer Mehrzweckboote

    Lehrgangsart-Nr.:
    192
    Kurzbezeichnung:
    Sem. SEG-W MZB
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Bootsführer der SEG Wassergefahren - FM (SB), die als Bootsführer der Mehrzweckboote in den SEG Wassergefahren der unteren KatS-Behörde berufen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Technische Hilfeleistung - Fahren auf dem Gewässer (Lehrgang Nr. 190) oder - Motorbootführerschein Binnen (zivil) oder - Fahrberechtigungen anderer Hilfsorganisationen
    Ausbildungsziel:
    - Erlernen von fachlichen Fähigkeiten gem. KatSVerordnung MZB der SEG-Wassergefahren
    Ausbildungsinhalte:
    - praktische Übungen zu Rettungseinsätzen - praktische Übungen zur Brandbekämpfung - praktische Übungen zu Hilfeleistungseinsätzen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - Wetterschutzkleidung Das Mehrzweckboot ist zum Seminar mitzubringen.
  • 200 - Führungskräfte Digitalfunk

    Führungskräfte Digitalfunk

    Lehrgangsart-Nr.:
    200
    Kurzbezeichnung:
    F/H Führungskr. DF
    Dauer:
    1 Tag
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptberufliches Personal
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041)
    Ausbildungsziel:
    - Sensibilisierung im Bereich Digitalfunk - Kenntnisse organisatorischer Fragen des Digitalfunkes
    Ausbildungsinhalte:
    - Systemübersicht - operativ-taktische Nutzungsmöglichkeiten - Migrationsproblematik - aktueller Sachstand
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 204 - Ansprechpartner Funk - Theorie- und Praxisschulung -

    Ansprechpartner Funk - Theorie- und Praxisschulung -

    Lehrgangsart-Nr.:
    204
    Kurzbezeichnung:
    Fachl./Prakt.Grundl. DF
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - zum Ansprechpartner Funk berufene Mitglieder von öffentlichen Feuerwehren - zum Ansprechpartner Funk berufene Mitglieder vom Träger des Katastrophenschutzes
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Truppführer gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 - Sprechfunker gem. FwDV 2, Ziffer 3.1 - vergleichbare Qualifikation von Angehörigen der BF, WF, HIORGs und RD
    Ausbildungsziel:
    - Der Seminarteilnehmer bekommt die notwendigen Grundlagen vermittelt, die für die Einweisung der Nutzer des BOS-Digitalfunk notwendig sind. - Er wird eingewiesen in die Pflege, Wartung bis hin zu Fehlererkennung der Geräte. - Begleiten und Auslösen von Reparaturaufträgen für die Geräte
    Ausbildungsinhalte:
    - Wissen über die Strukturen im Digitalfunk des Landes - physikalische und technische Grundlagen - Gerätekunde/Bedienung der Geräte - praktische Anwendung/Anwendungsmöglichkeiten - Fehlersuche
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 205 - Fortbildung Ansprechpartner Funk

    Fortbildung Ansprechpartner Funk

    Lehrgangsart-Nr.:
    205
    Kurzbezeichnung:
    Fortb. APFu
    Dauer:
    1 Tag
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - Ansprechpartner Funk
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Ansprechpartner Funk - Theorie- und Praxisschulung - (Lehrgänge Nr. 202 - 204)
    Ausbildungsziel:
    - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse - Vermittlung von Entwicklungen im Bereich des Digitalfunks
    Ausbildungsinhalte:
    - Wissen über die Strukturen im Digitalfunk des Landes - Gerätekunde/Bedienung der Geräte - praktische Anwendung/Anwendungsmöglichkeiten - Fehlersuche
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 333 - Leitstellen-Disponenten Modul 1 (schulische Ausbildung) - Grundlagen/Sprachkommunikation -

    Leitstellen-Disponenten Modul 1 (schulische Ausbildung) - Grundlagen/Sprachkommunikation -

    Lehrgangsart-Nr.:
    333
    Kurzbezeichnung:
    H Lst. Dispo (M 1)
    Dauer:
    15 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    - Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle vorgesehen sind - Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle als Reserve vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - zum Notfallsanitäter/-in, Rettungsassistent/-in oder Anpassungslehrgang zum Erwerb der rettungsdienstlichen Qualifikation - Beamter/-in oder vergleichbare/r Beschäftigte/r, der für den mittleren feuerwehrtechn. Dienst befähigt ist oder Anpassungslehrgang zum Erwerb der feuerwehrtechnischen Grundqualifikation und den Führungs- lehrgang mittlerer feuerwehrtechn. Dienst oder den Anpassungslehrgang zum Erwerb der feuerwehr- techn. Führungsqualifikation erfolgreich abgeschlossen hat.
    Ausbildungsziel:
    - Lehrgangsteilnehmer kann die Aufgaben der Regionalleitstelle gemäß Rechtsgrundlagen nennen - Lehrgangsteilnehmer kann die Merkmale der Notrufbearbeitung erklären und ohne Anweisung anwenden - Lehrgangsteilnehmer kann die Gesprächstechniken erklären und ohne Anweisung anwenden
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen - Aufgaben der Regionalleitstelle - Prozessabläufe der Einsatzbearbeitung - Gesprächsführung - Stressbewältigung
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 334 - Leitstellen-Disponenten Modul 3 (praktische Prüfung)

    Leitstellen-Disponenten Modul 3 (praktische Prüfung)

    Lehrgangsart-Nr.:
    334
    Kurzbezeichnung:
    H Lst. Dispo (M 3)
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    - Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle vorgesehen sind - Mitarbeiter, die für die Arbeit in einer Regionalleitstelle als Reserve vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - Notfallsanitäter/-in, Rettungsassistent/-in oder Anpassungslg.zum Erwerb der rettungsdienstlichen Qualifikation - Beamter/-in oder vergleichbare/r Beschäftigte/r, der für den mittleren feuerwehrtechn. Dienst befähigt ist oder Anpassungslg. zum Erwerb der feuerwehrtechn. Grundqualifikation und den Führungslg. mittlerer feuerwehrtechn. Dienst oder den Anpassungslg. zum Erwerb der feuerwehrtechn. Führungsquali. sowie erfolgreiche Teilnahme an der schulischen Ausbildg. (Lg.333,Dispo M 1) nach § 26 Leitstellendisponentenverord.(LSDV) + Nachweis über praktische Ausbildung nach § 26 LSDV, Anl. 5
    Ausbildungsziel:
    - sicheres und selbstständiges Arbeiten mit dem technischen System der integrierten Regionalleitstellen - selbstständiges Bearbeiten von Einsätzen sowie die Begleitung der Einsatzkräfte mit Unterstützung des ELR und anderen zur Verfügung stehenden Mitteln/Techniken - Dokumentation der Einsätze, Notrufabfrage
    Ausbildungsinhalte:
    - Prüfung gemäß den Vorschriften der LSDV
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 341 - FeWIS Feuerwehr-Wetterinformationssystem

    FeWIS Feuerwehr-Wetterinformationssystem

    Lehrgangsart-Nr.:
    341
    Kurzbezeichnung:
    FeWIS
    Dauer:
    1 Tag
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - Entscheidungsträger, Führungskräfte, Mitarbeiter und Angehörige von öffentlichen und nicht-öffentlichen Feuerwehren sowie Fachämter des Brand- und Katastrophenschutzes, die FeWIS zur Entscheidungs- findung nutzen
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - keine Hinweis: Grundkenntnisse zum Umgang mit FeWIS sollten vorhanden sein.
    Ausbildungsziel:
    - Der Lehrgangsteilnehmer erhält meteorologische Grundkenntnisse mit denen er unter Verwendung von FeWIS verschiedene Wetterlagen interpretieren und einschätzen kann.
    Ausbildungsinhalte:
    - Kurzvorstellung des Deutschen Wetterdienstes - Gewittermonitor und webKONRAD - Entstehung von Wettervorhersagen - WarnWetter-App - Meteorologische Grundlagen - Erläuterung des Warnsystems des Deutschen Wetterdienstes - Inhalte FeWIS
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen. Hinweise: Dem Lehrgangsteilnehmer wird ein PC und ein FeWIS-Zugang zur Verfügung gestellt.
  • 400 - Grundausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes

    Grundausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes

    Lehrgangsart-Nr.:
    400
    Kurzbezeichnung:
    H B 1
    Dauer:
    145 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    Hauptamtliches Personal der Feuerwehr/der Leitstelle - Anwärter für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - Eignung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
    Ausbildungsziel:
    - Erreichen der Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
    Ausbildungsinhalte:
    - Grundausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst - Sonderausbildungen: (Atemschutz, Maschinist, Wald, Funk, TH, ABC-Einsatz, Rettungshelfer, Absturzsicherung) - Praktika
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - Sportsachen, Schwimmsachen - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - spezielle persönliche Schutzausrüstung (Atemanschluss Normaldruck) - FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 500, FwDV/DV 810 und 800 Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
  • 402 - Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes

    Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes

    Lehrgangsart-Nr.:
    402
    Kurzbezeichnung:
    H B 3
    Dauer:
    45 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    Hauptamtliches Personal der Feuerwehr/der Leitstelle - FM (SB) im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Lehrgang Nr. 400) oder vergleichbare Ausbildung - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps (als selbstständige taktische Einheit) - Befähigung zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
    Ausbildungsinhalte:
    - Führungsausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst - Planspielübungen, Einsatzübungen - Ausbildungslehre - fachspezifische Grundlagen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - Sportsachen - FwDV 1, 2, 3, 7, 10, 100, 500, 800, 810
  • 403 - Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

    Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

    Lehrgangsart-Nr.:
    403
    Kurzbezeichnung:
    H B 4
    Dauer:
    70 Tage
    Prüfungsart:
    Prüfung

    Teilnehmerkreis:
    Brandoberinspektor-Anwärter im Vorbereitungsdienst oder Beamte im Aufstieg zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst; vergleichbare Tarifbeschäftigte
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - sind in der Feuerwehrlaufbahnverordnung - FeuLV - vom 24.10.2011 geregelt sowie in der APOgDFeu vom 30.05.2008
    Ausbildungsziel:
    - Erreichung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
    Ausbildungsinhalte:
    - Taktik und Führung - Ausbildungslehre - Wissenschaftliche Grundlagen - Vorbeugender Brandschutz - Recht und Verwaltung - Sport - Technik - Laufbahnprüfung - Einsatzlehre
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - Feuerwehr-Dienstvorschriften - Gesetze und Verordnungen im Brandschutz: VwGO-Sammlung (Beck-Texte im dtv) oder VSV-Vorschriftensammlung für Brandenburg, BGB (Beck-Texte im dtv), GG (Beck-Texte im dtv), StGB Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
  • 440 - Fortbildung für Gruppenführer von Berufs- und Werkfeuerwehren

    Fortbildung für Gruppenführer von Berufs- und Werkfeuerwehren

    Lehrgangsart-Nr.:
    440
    Kurzbezeichnung:
    H BF/WF Weiterb. 1
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Hauptamtliches Personal von Berufs-, Betriebs,- und Werkfeuerwehren - FM (SB), die als Gruppenführer eingesetzt sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402) oder vergleichbare Ausbildung
    Ausbildungsziel:
    - Aktualisierung und Festigung der fachlichen Kenntnisse
    Ausbildungsinhalte:
    - neue technische Entwicklungen, Rechtsvorschriften und Normen - Planspielübungen
    Bemerkungen:
    Der Lehrgang ist kostenpflichtig.
  • 525 - Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren

    Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren

    Lehrgangsart-Nr.:
    525
    Kurzbezeichnung:
    F/H FUK-Sicherh.
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - zu Sicherheitsbeauftragten bestellte Feuerwehrangehörige
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - mind. Truppmann-Ausbildung
    Ausbildungsziel:
    - Vermittlung von Kenntnissen zu Aufgaben und Verantwortung der Sicherheitsbeauftragten sowie ihrer Stellung in der Feuerwehr; Aufzeigen der Grundlagen der Entstehung von Arbeitsunfällen sowie von Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Vermittlung von Kenntnissen zum Arbeitsschutzrecht sowie zu grundlegenden Anforderungen an Feuerwehrhäuser
    Ausbildungsinhalte:
    - Aufgaben und Leistungen der Feuerwehr-Unfallkasse - Arbeitsschutzorganisation bei der Feuerwehr - Einführung in die allgemeine Gefahrenlehre - Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Sicherheit im Feuerwehrhaus - Prüfung der Technik der Feuerwehren
    Bemerkungen:
    - ACHTUNG! Gesonderte Anmeldung bei FUK selbst erforderlich! - Anmeldevordruck ist z. B. im Seminarkalender der UK/FUK Brandenburg oder über Internet erhältlich.
  • 545 - Einheitsführer des Katastrophenschutzes

    Einheitsführer des Katastrophenschutzes

    Lehrgangsart-Nr.:
    545
    Kurzbezeichnung:
    Einhf. KatS
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    - Einheitsführer und/oder deren Stellvertreter von Fachdiensten im Katastrophenschutz
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Führungsausbildung des jeweiligen Fachdienstes - bestellter Einheitsführer/stellv. Einheitsführer
    Ausbildungsziel:
    - Der Seminarteilnehmer bekommt die notwendigen Grundlagen vermittelt, die für das Zusammenwirken bzw. Zusammenarbeiten bei Großschadensereignissen und Katastrophen mit anderen Beteiligten der Gefahrenabwehr notwendig sind. - Der Erfahrungsaustausch untereinander stellt einen weiteren Schwerpunkt des Seminars dar.
    Ausbildungsinhalte:
    - Rechtsgrundlagen im Zivil- und Katastrophenschutz - Fachdienste im Katastrophenschutz - weitere Akteure der Gefahrenabwehr - Führungsstrukturen - Planbesprechungen
    Bemerkungen:
    -
  • 607 - Einführung in die Stabsarbeit

    Einführung in die Stabsarbeit

    Lehrgangsart-Nr.:
    607
    Kurzbezeichnung:
    F/H Stabsarbeit
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    - Führungskräfte der FF/Hauptamtl. Führungskräfte der Feuerwehr - Führungskräfte anderer Behörden/Einrichtungen der nicht-polizeil. Gefahrenabwehr, die in Katastrophenschutzstäben (Stabsmodell S1-S6) oder Führungsstäben tätig sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Verbandsführer (Lehrgang Nr. 11) oder Angehörige anderer Behörden/Einrichtungen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr mit vergleichbarer Qualifikation HINWEIS: Führungskräfte der administrativ-org. Komponente (KGS, VwS) werden gesondert ausgebildet und daher nicht zugelassen (siehe Sem. KGS Lg.-Nr. 616 bzw. Sem. Verw. Stab Lg.-Nr. 609).
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2 Ziffer 4.4 - Ausbildung in der Stabsarbeit
    Bemerkungen:
    Zusätzlich ist mitzubringen: - FwDV 100
  • 609 - Grundkenntnisse der Verwaltungsstabsarbeit (VwS)

    Grundkenntnisse der Verwaltungsstabsarbeit (VwS)

    Lehrgangsart-Nr.:
    609
    Kurzbezeichnung:
    Sem. Verw.Stab
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Mitglieder von Verwaltungsstäben (administativ-organisatorische Komponente)
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - berufenes ständiges/ereignisbezogenes Mitglied im Verwaltungsstab (administrativ-organisatorische Komponente) - Leiter (SB) oder Stellvertreter (SB) eines Fachressorts der Verwaltung (z. B. Ordnungsamt, Umwelt, Soziales, Haushalt, ...)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum Treffen umfassender Verwaltungsentscheidungen unter den Bedingungen eines Einsatzes zur Abwehr eines Großschadenereignisses bzw. einer Katastrophe - Kenntnisse über generelle Abläufe des Krisenmanagements in administrativen-organisatorischen Stäben erwerben
    Ausbildungsinhalte:
    - rechtliche Grundlagen - Zusammenarbeit mit anderen Behörden/Organisationen - Führungssystem - Entscheidungsübungen
  • 610 - Politisch-gesamtverantwortliche Leiter der Gefahrenabwehr

    Politisch-gesamtverantwortliche Leiter der Gefahrenabwehr

    Lehrgangsart-Nr.:
    610
    Kurzbezeichnung:
    Sem.Pol.Ges.-Leiter
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Politische Mandatsträger - Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsdirektoren, Beigeordnete, Dezernenten bzw. vergleichbare Funktionsträger
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - Tätigkeit als politisch-gesamtverantwortlicher Leiter bzw. Stellvertreter der Gefahrenabwehr
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur unmittelbaren Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen und Katastrophen
    Ausbildungsinhalte:
    - rechtliche Grundlagen - stabsmäßige Führung - Entscheidungsübungen - aktuelle Aspekte des Katastrophenschutzes
    Bemerkungen:
    - Am Ende des ersten Tages ist eine Veranstaltung zur Information und zum Erfahrungsaustausch als Abendveranstaltung geplant.
  • 613 - Waldbrandbekämpfung

    Waldbrandbekämpfung

    Lehrgangsart-Nr.:
    613
    Kurzbezeichnung:
    Sem. Waldbrandbek.
    Dauer:
    2 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - Führungskräfte der öffentlichen Feuerwehren, die bei Waldbränden als Einheitsführer oder Einsatzabschnittsleiter eingesetzt werden
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041) - Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402)
    Ausbildungsziel:
    - Vermittlung von Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Waldbrandschutzes
    Ausbildungsinhalte:
    - vorbeugender Waldbrandschutz - abwehrender Waldbrandschutz - Planbesprechung
    Bemerkungen:
    Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 614 - Vegetationsbrandbekämpfung

    Vegetationsbrandbekämpfung

    Lehrgangsart-Nr.:
    614
    Kurzbezeichnung:
    Sem. Veget.-BBK
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - Führungskräfte der öffentlichen Feuerwehren oder im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisa- tionen, die bei Vegetationsbränden als Einheitsführer und/oder als themenbezogene Ausbildungs- multiplikatoren auf örtlicher/überörtlicher Ebene eingesetzt werden
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - Gruppenführer für ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr (Lehrgang Nr. 040 oder 041) - bzw. Gruppenführer Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Lehrgang Nr. 402) - oder gleichwertig (im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisationen)
    Ausbildungsziel:
    - spezielle Grundkompetenz zum Führen oder Leiten taktischer Einheiten oder Verbände bei Vegetations- bränden sowie der themenbezogene Wissenstransfer (Multiplikatoren) auf örtlicher/überörtlicher Auf- gabenträgerebene
    Ausbildungsinhalte:
    - vorbeugender Wandbrandschutz - abwehrender Waldbrandschutz/Einsatztaktik - Gefahren bei Vegetationsbränden; insbesondere Gefahren durch Kampfmittel - Löschwasserversorgung - Einsatzplanung/-vorbereitung, Führungsorganisation, Planbesprechung
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 100, 500, 800 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 615 - Luftkoordinator an Einsatzstellen im Brand- und Katastrophenschutz

    Luftkoordinator an Einsatzstellen im Brand- und Katastrophenschutz

    Lehrgangsart-Nr.:
    615
    Kurzbezeichnung:
    Luftkoordination
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    1. Führungskräfte öffentl. Feuerwehren (FF/BF) oder im KatS mitwirkende Hilfsorganisationen 2. fliegendes Personal der BOS (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei des Landes BB ...) sowie boden- gebundenes Verbindungspersonal 3. Bedienstete oder Beauftragte der unteren Katastrophenschutzbehörden
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: 1. Zugführer gemäß FwDV 2 (Lehrgang Nr. 031) oder Laufbahnlehrgang für den gehob. feuerwehr-techn. Dienst (Lehrgang Nr. 403) oder gleichwertige Führungsqualifikationen im KatS in Hilfsorganisationen 2. und 3. schriftl. Bestätigung zur Wahrnehmung von luftgebundenen, technisch-takt.sowie operativ-takt. Tätigkeiten bzw. Maßnahmen durch entsendende BOS-Dienststelle o. untere KatS-behörde
    Ausbildungsziel:
    - spezieller Grundkompetenzerwerb zur Fachberatung der Einsatzleitung bzw. zum Leiten eines tätig- keitsbezogenen Abschnittes "Luft" sowie zur Funktionsausübung als Ansprechp. für eingesetzte Luft- einsatzmittel zur Gefahrenabwehr. Von der Ausübung von Führungsaufgaben (z. B. Abschnittsleitung Luft) ist TN-Kreis nach 3. ohne einen entspr. Nachweis der vorausgesetzten Führungsqualifiikation ausgenommen.
    Ausbildungsinhalte:
    Brandenburgisches Brand- u. Katastrophenschutzrecht, Luftfahrtrecht, spezielle Führungsmittel, Führungseinheiten, Aufgaben des Luftkoordinators, allgemeiner u. spezieller Techn.-takt. Einsatzwert von Luftfahrzeugen, Sicherheit bei Luftfahrzeugeinsatz, praktische Beurteilungen/Exkursion, Planbe- sprechung
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Information 205-014 (mind. PSA 11 o. gleichwertig) - FwDV 100, 800, 500 in gültiger Fassung Während der Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 690 - Technische Hilfeleistung auf dem Gelände der Bahn

    Technische Hilfeleistung auf dem Gelände der Bahn

    Lehrgangsart-Nr.:
    690
    Kurzbezeichnung:
    F/H TH-BBK Bahn
    Dauer:
    3 Tage
    Prüfungsart:
    Seminar prüfungsfrei

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - Gruppen- und Zugführer, Wehrführer sowie deren Stellvertreter von Feuerwehren, in deren Zuständigkeitsbereich sich Eisenbahnanlagen befinden
    Teilnahmevoraussetzungen:
    - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (Lehrgänge Nr. 41 bzw. Nr. 402) oder - Gruppenführerausbildung der ehemaligen DDR plus Ergänzungsausbildung (Lehrgang Nr. 40)
    Ausbildungsziel:
    - Kenntnis der Besonderheiten bei Einsätzen im Bereich der Eisenbahn - Befähigung zur Einleitung notwendiger Maßnahmen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen im Bereich der Bahn
    Ausbildungsinhalte:
    - Organisation und Zuständigkeiten im Eisenbahnbereich - Gefahren im Bahnbetrieb - Notfallmanagement der Deutschen Bahn AG - Führung mehrerer taktischer Einheiten, Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Organisationen
    Bemerkungen:
    Zusätzlich ist mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49
  • 710 - CBRN - Dekontamination

    CBRN - Dekontamination

    Lehrgangsart-Nr.:
    710
    Kurzbezeichnung:
    F/H CBRN-Dekon
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr/Helfer von Katastrophenschutzeinheiten - Einsatzkräfte, die in einer Dekontaminationsstelle eingesetzt werden sollen
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - ABC-Einsatz 1 (Lehrgang Nr. 715 oder Nr. 718) oder vergleichbare Ausbildung - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3) - vergleichbare Helferausbildung
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte CBRN-Dekontamination
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan FwDV 2, Ziffer 3.7
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - FwDV 7, 500 Die Anreise erfolgt mit eigenem CBRN-Fahrzeug!
  • 712 - CBRN - Erkundungskraftwagen

    CBRN - Erkundungskraftwagen

    Lehrgangsart-Nr.:
    712
    Kurzbezeichnung:
    F/H CBRN-ErkKW
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Berufsfeuerwehr/Helfer von Katastrophenschutzeinheiten - Einsatzkräfte, die auf einem ErkKW eingesetzt werden sollen
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - ABC-Einsatz 1 (Lehrgang Nr. 715 oder Nr. 718) oder vergleichbare Ausbildung - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7, Ziffer 3 (G 26.3) - vergleichbare Helferausbildung - PC-Kenntnisse (Windows)
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zur Handhabung des CBRN-ErkKW und seiner Spür- und Messgeräte
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan FwDV 2, Ziffer 3.6
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - FwDV 7, 500 Die Anreise erfolgt mit eigenem CBRN-ErkKW!
  • 716 - Führen im ABC-Einsatz

    Führen im ABC-Einsatz

    Lehrgangsart-Nr.:
    716
    Kurzbezeichnung:
    F/H ABC-Einsatz 2
    Dauer:
    10 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die im ABC-Einsatz als Führungskräfte eingesetzt werden
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung - Gruppenführer (Lehrgang Nr. 040 oder 041 bzw. Nr. 402) - ABC-Einsatz 1 (Lehrgang Nr. 715 oder Lehrgang Nr. 718) oder vergleichbare Ausbildung
    Ausbildungsziel:
    - Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung - Befähigung zum Führen taktischer Einheiten im ABC-Einsatz
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 4.5
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - FwDV 7, 100, 500 Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 717 - ABC-Einsatz 1 (Modul 1)

    ABC-Einsatz 1 (Modul 1)

    Lehrgangsart-Nr.:
    717
    Kurzbezeichnung:
    F/H ABC-Einsatz 1 (M 1)
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die im ABC-Einsatz tätig werden - Helfer, die für die Bedienung der CBRN-ErkKW oder des Dekon-LKW "P" vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung - Truppmann gem. FwDV 2, Ziffer 2.1 - Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 2, Ziffer 3.2
    Ausbildungsziel:
    - Erwerb von Grundkenntnissen in der Abwehr von Gefahren durch ABC-Stoffe
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 3.5 (nur theoretische Grundlagen)
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - FwDV 7, 500 - persönliche Schutzkleidung nach DGUV Vorschrift 49 (BBK1 nach GUV-I 8675) Während der theoretischen Ausbildung im Lehrsaal ist Dienstkleidung zu tragen.
  • 718 - ABC-Einsatz 1 (Modul 2)

    ABC-Einsatz 1 (Modul 2)

    Lehrgangsart-Nr.:
    718
    Kurzbezeichnung:
    F/H ABC-Einsatz 1 (M 2)
    Dauer:
    5 Tage
    Prüfungsart:
    Leistungstest

    Teilnehmerkreis:
    Freiwillige Feuerwehr/Hauptamtliches Personal der Feuerwehr - FM (SB), die im ABC-Einsatz tätig werden - Helfer, die für die Bedienung der CBRN-ErkKW oder des CBRN-Dekon "P" vorgesehen sind
    Teilnahmevoraussetzungen:
    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: - ABC-Einsatz 1 (Modul 1), (Lehrgang Nr. 717) oder vergleichbare Ausbildung, der nicht älter als 2 Jahre sein sollte - gültige Atemschutztauglichkeit gem. FwDV 7; Ziffer 3 (G 26.3)
    Ausbildungsziel:
    - Vertiefung der Grundkenntnisse in der Abwehr von Gefahren durch ABC-Stoffe - Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung - Befähigung zum Einsatz als Einsatzkraft bei ABC-Einsätzen
    Ausbildungsinhalte:
    - gemäß Musterausbildungsplan der FwDV 2, Ziffer 3.5 (praktische Inhalte)
    Bemerkungen:
    Zusätzlich sind mitzubringen: - persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Vorschrift 49 - Atemanschluss (Normaldruck) - FwDV 7, 500 - lange schweißaufsaugende Bekleidung/Wechselsachen Der Lehrgang schließt mit einem praktischen Leistungsnachweis ab.