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Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen

- Erschienen am 09.08.2025

Manchmal kommt es vor, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die über gewisse Qualifizierungen verfügen, sich die Frage stellen, ob die Teilnahme an einem Lehrgang an der LSTE überhaupt notwendig ist. Denn in bestimmten Fällen gehen die Qualifizierungen vom Inhalt und vom Umfang her über das hinaus, was ihnen im Rahmen der Führungs- und Spezialausbildung an der LSTE vermittelt werden könnte. In diesen Fällen könnten die Betroffenen einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der erworbenen Qualifikationen mit dem beabsichtigten Lehrgang an der LSTE stellen und sich somit die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme an der LSTE ersparen. Das ist soweit nicht neu.

Neu hingegen ist, dass diese Anträge nicht mehr formlos eingereicht werden können. Ab dem 1. August 2025 ist das auf unserer Homepage downloadbare Formular zu nutzen. Durch die hierin enthaltenen Pflichtangaben sparen sich Antragsteller und LSTE einiges an bisher oft notwendiger Recherchearbeit, Nachfragen und Abstimmungen. Insbesondere aber auch die zwingend erforderliche Beteiligung der Aufgabenträger gewährleistet für diese auch die notwendige Transparenz. Wichtig ist auch, dass die Aufgabenträger die dem Antrag beizufügenden Qualifikationsnachweise auf ihre Echtheit prüfen müssen.

Wichtig: die Anerkennung kann durch die LSTE nur für solche Lehrgänge erfolgen, die von ihr auch angeboten werden. D.h. insbesondere für Ausbildungen und Qualifikationsmaßnahmen, die nach dem BbgBKG anderen Aufgabenträgern obliegen, sind ebenjene Aufgabenträger zuständig.

Anträge auf Laufbahnanerkennung obliegen zwar auch dem Land Brandenburg, sind aber bei der Laufbahnordnungsbehörde, dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam einzureichen.

Alles Übrige zum Ausfüllen des Formulars finden Sie im bereitgestellten Formular „Formblatt - Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen“ in den dortigen Erläuterungen.

 

im Auftrag

Danny Busse Leiter des Leitungsbüros

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Datum
09.08.2025