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Einführung der novellierten FwDV 500 im Land Brandenburg

- Erschienen am 27.07.2023

Das Minsiterium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg informierte die kommunalen Aufgabenträger des Brandschutzes und der Hilfeleistung kürzlich über die Einführung der überarbeiteten Feuerwehrdienstvorschrift 500 "Einheiten im ABC-Einsatz" (FwDV 500, Stand: Januar 2022) im Land Brandenburg. Die aktualsierte FwDV 500 wurde vom „Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV) auf seiner 50. Sitzung am 16. März 2022 genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.

Der Einführung im Land Brandenburg vorausgegangen war eine fachliche Bewertung und ein Beteiligungsverfahren wichtiger Interessenvertreter zu den aktualisierten Inhalten. Im Ergebnis dieser Beurteilung wurde auf eine inhaltliche Anpassung der FwDV für hiesige Belange verzichtet. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung sind die Feuerwehren im Land Brandenburg nun angehalten bei Einsätzen sowie der Aus- und Fortbildung nach der zur Einführung empfohlene Version zu verfahren.

Zum Hintergrund: Die FwDV 500 legt taktische Regeln fest, die bei Einsätzen mit Gefahren durch radioaktive (A-Einsätze), biologische (B-Einsätze) und chemische (C-Einsätze) Gefahrstoffe und Materialen zu beachten sind. Die Diensvorschrift bildet die Befähigungsbasis für Einsatzkräfte der Feuerwehr um Stoffe und Materialien, von denen bei Herstellung, Verwendung, Lagerung und Transport besondere Gefahren ausgehen können, zu erkennen und den Gefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.