Bei der Berechnung der aktiven Dienstzeit muss zwischen der Jubiläumsprämie/Medaille Treue Dienste und dem Zuschuss zum Aufwandsersatz differenziert werden.
Für den Zuschuss zum Aufwandsersatz gilt: Berechnungsgrundlage ist jeweils das zurückliegende Kalenderjahr. Für die Anträge auf Zahlung eines Zuschusses zum Aufwandsersatz in diesem Jahr ist also das zurückliegende Kalenderjahr 2018 maßgeblich.
Bei der Jubiläumsprämie und der Medaille für Treue Dienste kommt es darauf an, wann der/die jeweilige Kamerad/in in die Freiwillige Feuerwehr eingetreten ist (= Zählweise für alle, die bereits vor dem 1. Januar 2019 eine aktive ehrenamtliche Dienstzeit von zehn Jahren oder mehr vollendet haben) bzw. wann der/die jeweilige Kamerad/in in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr eingetreten ist. Wenn ein Kamerad beispielsweise am 3. Februar 2017 in die Einsatzabteilung eingetreten ist, bekommt er am 3. Februar 2027 die Medaille für 10 Jahre Treue Dienste und die Jubiläumsprämie. Insoweit ändert sich im Vergleich zum bisherigen Verfahren für die Beantragung der Medaille für Treue Dienste nur, dass es nunmehr nur noch einen Stichtag statt wie bisher zwei Stichtage für den Antrag gibt.
Es empfiehlt sich, die Medaille Treue Dienste und die Prämie für diejenigen, die nach dem Stichtag für den Antrag erst das jeweilige Jubiläum erfüllt haben, erst im Folgejahr zu beantragen, da erst dann sicher festgestellt werden kann, ob die entsprechende aktive Dienstzeit für das zehnte bzw. zwanzigste, …etc. Dienstjahr tatsächlich erfüllt wurde. Die Verleihung bzw. Auszahlung darf ohnehin erst erfolgen, wenn das Dienstjubiläum tatsächlich erreicht wurde.